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Gebühren für die Straßenreinigung und den Winterdienst werden aufgrund der Kritik der BÜRGERLISTE um 27 % gesenkt

16.12.2005:
Die Gebühr für die Straßenreinigung und den Winterdienst wird für das Jahr 2006 um 27 % gesenkt. Beispielsweise in Anliegerstraßen sind dann je laufenden Meter für die Straßenreinigung nur noch 0,80 € (bisher: 1,08 €) fällig, der Winterdienst wird mit 0,11 € je Meter (bisher: 0,14 €) berechnet.
Ursprünglich war von der Stadtverwaltung vorgeschlagen worden, die bisherige Gebührenhöhe beizubehalten. Hiergegen wurde von der BÜRGERLISTE bereits in der Haupt- und Finanzausschusssitzung vom 23.11.2005 starke Kritik geübt (siehe Bericht). Grund: Eine bereits seit mehreren Jahren bestehende Rücklage war nicht gebührensenkend in die neue Gebühr eingerechnet worden. Damit verstieß die ursprünglich von der Verwaltung vorgeschlagene Gebühr eindeutig gegen die gesetzlichen Vorschriften des Kommunalabgabengesetzes und war rechtswidrig.

Mangel an Unrechtsbewusstsein bei der CDU

In der Stadtratssitzung haben sich überraschend auch die anderen im Rat der Stadt Geilenkirchen vertretenen Fraktionen für die Auflösung der Rücklage und damit für die geringere Gebühr ausgesprochen. Allerdings blieb die CDU weiter uneinsichtig: Sie bezeichnete die Gebührensenkung als bürgerunfreundlich und warf dem Vertreter der Bürgerliste, Christian Kravanja, Unflexibilität vor.

Die Wahrheit jedoch ist: die ursprüngliche Gebühr wäre rechtlich unhaltbar gewesen. Das die CDU trotzdem weiterhin aus "Praktikabilitätsgründen" die ursprüngliche Gebühr bevorzugt hätte, zeigt einen Mangel an Unrechtsbewusstsein, der Seinesgleichen sucht. Besonders Verwaltung und Politik haben sich aufgrund ihrer Vorbildsfunktion an Recht und Gesetz zu halten. Da zu behaupten, es sei aus Praktikabilitätsgründen besser, gegen das Gesetz zu verstoßen, ist unverständlich.
Vorbehaltlose Unterstützung hingegen gab es von der FDP: "Gerade die Verwaltung muss Gesetzen folgen!", so Stadtverordnete Laumen.

Kleiner Wermutstropfen: Im Jahr 2007 wird die Gebühr für die Straßenreinigung und den Winterdienst voraussichtlich wieder ansteigen, da dann keine Rücklage mehr gebührensenkend eingerechnet werden kann.



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