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BÜRGERLISTE hält geplante Gebühren für die Straßenreinigung und den Winterdienst rechtswidrig

23.11.2005:
Die BÜRGERLISTE hat in der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses vom 23.11.2005 die Gebühr für die Straßenreinigung und den Winterdienst für das Jahr 2006 abgelehnt. Zu den Gründen hierfür erklärt Stadtverordneter Kravanja:

"Die durch die Stimmen von CDU, SPD und den Grünen vorgeschlagene Gebühr ist eindeutig rechtswidrig und zu hoch angesetzt.

Gebühren sind immer an eine konkrete Gegenleistung gekoppelt, in diesem Fall an die Straßenreinigung und den Winterdienst. Aus dieser Kopplung folgt, dass die Gesamteinnahmen aus einer Gebühr nicht höher sein dürfen als die Kosten für die Erbringung der Leistung.

Trotzdem lassen sich Über- oder Unterdeckungen nicht immer vermeiden. § 6 Absatz 2 des Kommunalabgabengesetzes regelt daher, dass Kostenüberdeckungen innerhalb der nächsten drei Jahre ausgeglichen werden müssen. Die zu viel erhobenen Gebühren werden dazu einer sogenannten Sonderrücklage zugeführt und müssen dann innerhalb der nächsten drei Jahre gebührensenkend wieder in die Gebühr eingerechnet werden.

Sonderrücklage "Straßenreinigung und Winterdienst"
Anfang 2004
Anfang 2005
heute (November 2005)
voraussichtlich Ende 2006
39.000,- €
36.000,- €
42.000,- €
ca. 30.000,- €


Wie in der obigen Auflistung deutlich zu erkennen ist, findet bereits seit Jahren kein bedeutender Abbau der Sonderrücklage mehr statt. Die zuviel erhobenen Gebühren wurden erkennbar nicht innerhalb der 3-Jahres-Frist wieder in die Gebühr eingerechnet. Das dies eindeutig den gesetzlichen Regelungen des Kommunalabgabengesetzes widerspricht ist dem Bürgermeister bekannt und wurde von ihm in der Sitzung auch öffentlich eingeräumt.

Bereits im vorigen Jahr habe ich den Bürgermeister auf diesen Sachverhalt aufmerksam gemacht, da damals schon abzusehen war, dass die 3-jahres-Frist nicht eingehalten werden würde. Seinerzeit teilte der Bürgermeister meine Bedenken gegenüber der Gebühr. Geschehen ist indes jedoch nichts.

Unseres Erachtens nach wäre es bei der Gebührenkalkulation für das Jahr 2006 zwingend erforderlich gewesen, die Rücklage in die Gebühren einfließen zu lassen. Zudem wäre hierdurch der positive Effekt einer einmaligen Gebührensenkung in Höhe von bis zu 25 % erreicht worden. Leider haben sich sowohl der Bürgermeister als auch CDU, SPD und Grüne für die rechtswidrige Variante einer höheren Gebühr entschieden."



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