BÜRGERLISTE
hält geplante Gebühren für die Straßenreinigung
und den Winterdienst rechtswidrig
23.11.2005: Die
BÜRGERLISTE hat in der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses
vom 23.11.2005 die Gebühr für die Straßenreinigung
und den Winterdienst für das Jahr 2006 abgelehnt. Zu
den Gründen hierfür erklärt Stadtverordneter
Kravanja:
"Die
durch die Stimmen von CDU, SPD und den Grünen vorgeschlagene
Gebühr ist eindeutig rechtswidrig und zu hoch angesetzt.
Gebühren
sind immer an eine konkrete Gegenleistung gekoppelt, in diesem
Fall an die Straßenreinigung und den Winterdienst. Aus
dieser Kopplung folgt, dass die Gesamteinnahmen aus einer
Gebühr nicht höher sein dürfen als die Kosten
für die Erbringung der Leistung.
Trotzdem
lassen sich Über- oder Unterdeckungen nicht immer vermeiden.
§ 6 Absatz 2 des Kommunalabgabengesetzes regelt daher,
dass Kostenüberdeckungen innerhalb der nächsten
drei Jahre ausgeglichen werden müssen. Die zu viel erhobenen
Gebühren werden dazu einer sogenannten Sonderrücklage
zugeführt und müssen dann innerhalb der nächsten
drei Jahre gebührensenkend wieder in die Gebühr
eingerechnet werden.
Sonderrücklage
"Straßenreinigung und Winterdienst" |
Anfang
2004 |
Anfang
2005 |
heute
(November 2005) |
voraussichtlich
Ende 2006 |
39.000,-
€ |
36.000,-
€ |
42.000,-
€ |
ca.
30.000,- € |
Wie in der obigen
Auflistung deutlich zu erkennen ist, findet bereits seit Jahren
kein bedeutender Abbau der Sonderrücklage mehr statt.
Die zuviel erhobenen Gebühren wurden erkennbar nicht
innerhalb der 3-Jahres-Frist wieder in die Gebühr eingerechnet.
Das dies eindeutig den gesetzlichen Regelungen des Kommunalabgabengesetzes
widerspricht ist dem Bürgermeister bekannt und wurde
von ihm in der Sitzung auch öffentlich eingeräumt.
Bereits
im vorigen Jahr habe ich den Bürgermeister auf diesen
Sachverhalt aufmerksam gemacht, da damals schon abzusehen
war, dass die 3-jahres-Frist nicht eingehalten werden würde.
Seinerzeit teilte der Bürgermeister meine Bedenken gegenüber
der Gebühr. Geschehen ist indes jedoch nichts.
Unseres
Erachtens nach wäre es bei der Gebührenkalkulation
für das Jahr 2006 zwingend erforderlich gewesen, die
Rücklage in die Gebühren einfließen zu lassen.
Zudem wäre hierdurch der positive Effekt einer einmaligen
Gebührensenkung in Höhe von bis zu 25 % erreicht
worden. Leider haben sich sowohl der Bürgermeister als
auch CDU, SPD und Grüne für die rechtswidrige Variante
einer höheren Gebühr entschieden."
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