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Darf die städtische Musikschule zukünftig Mittel für größere Inbestitionen ansparen? BÜRGERLISTE beantragt Änderung des Vertrages.

oben: Die Musikschule in Geilenkirchen

21.10.15: Auf die Musikschule in Geilenkirchen kann die Stadt zurecht besonders stolz sein:
Die als Verein organisierte Schule leistet nicht nur gute Arbeit, was sie bei zahlreichen Konzerten immer wieder eindrucksvoll unter Beweis stellt, sondern arbeitet auch noch sehr kostengünstig.
Ein Großteil des Budgets bestreitet die Musikschule aus Spenden und Kursgebühren. Die Stadt selbst steuert zudem einen Zuschuss in Höhe von jährlich 35.000,- Euro bei. Selbst die Rechnungsprüfungsanstalt des Landes Nordrhein-Westfalen betont in ihrem Bericht, dass dieses Modell absolut richtungsweisend ist und der Stadt viel Geld erspart (ohne Musikschule müsste sich die Stadt finanziell an der deutlich teureren Kreismusikschule beteiligen).

Allerdings verwehrt der zwischen Musikschule und der Stadt geschlossene Vertrag bisher die Möglichkeit, dass die Musikschule Haushaltsmittel über mehrere Jahre anspart, um größere Investitionen leisten zu können. Die Anschaffung z.B. eines Flügels, der selbst gebraucht noch mehrere tausend Euro kostet, wird so immer zu einer schwierigen Aufgabe.

Die BÜRGERLISTE möchte der Musikschule die Arbeit erleichtern und ihr die Möglichkeit geben, zukünftig Haushaltsmittel ansparen zu dürfen. Dazu haben wir den folgenden Antrag gestellt:


Sehr geehrter Herr Bürgermeister Schmitz,

die Fraktion der BÜRGERLISTE im Rat der Stadt Geilenkirchen stellt den nachfolgenden Antrag mit der Bitte um Aufnahme auf die Tagesordnung in der nächsten Sitzung des zuständigen Gremiums:

Beschlussvorschlag:

Der Vertrag zwischen der Stadt Geilenkirchen und der Musikschule Geilenkirchen wird so geändert, dass die von der Stadt Geilenkirchen jährlich überwiesenen Zuschüsse nicht mehr zwingend im jeweiligen Kalenderjahr verausgabt werden müssen, sondern zur Ansparung von größeren Investitionen auch auf zukünftige Jahre übertragen werden können. Dazu ist der Betrag von der Musikschule auf einem zweckgebundenen Sonderkonto anzulegen und die entsprechende spätere Verwendung der Stadt Geilenkirchen nachzuweisen.

Begründung:

Die Musikschule Geilenkirchen wurde in der Vergangenheit mehrfach von der Rechnungsprüfungsanstalt NRW als für die Stadt Geilenkirchen äußerst kostengünstige Institution gelobt und leistet gute Arbeit sowohl bei der musikalischen Ausbildung und Erziehung von Menschen aller Altersklassen wie auch bei der Förderung der Attraktivität der Stadt Geilenkirchen durch eine Vielzahl von Konzerten, die das städtische Kulturprogramm bereichern. Zudem ist die Stadt durch die Musikschule Geilenkirchen davon befreit, sich finanziell an der Kreismusikschule zu beteiligen, was zu deutlich höheren Kosten führen würde.
Seit geraumer Zeit wird die Musikschule Geilenkirchen mit einem jährlichen Zuschuss in Höhe von 35.000 € von der Stadt gestützt. Die zur Zeit geltenden vertraglichen Regelungen legen fest, dass am Ende eines Jahres erwirtschaftete Überschüsse den Zuschuss der Stadt Geilenkirchen entsprechend reduzieren und dieser dann ganz oder teilweise zurück gezahlt werden müsste.
Was auf den ersten Blick im Sinne der Sparsamkeit plausibel klingt führt in der Praxis zu erheblichen Nachteilen.
Insbesondere größere Musikinstrumente wie Flügel kosten - selbst wenn sie gebraucht gekauft werden - oft mehrere tausend Euro. Aufgrund der engen Finanzplanung der Musikschule ist es nicht möglich, solche Beträge in einem Jahr aufzubringen, so dass diese über mehrere Jahre angespart werden müssten.
Ein solches „Ansparen“ würde aber aktuell zu einem wirtschaftlichen Überschuss führen und damit einen Rückzahlungsanspruch der Stadt Geilenkirchen auslösen.
Der Musikschule wird es dadurch praktisch unmöglich gemacht, größere Investitionen über mehrere Jahre anzusparen und zu tätigen.

Finanzierung:

Es entstehen keine zusätzlichen Ausgaben, da in den Haushaltsplanungen der Zuschuss ohnehin schon angesetzt ist und lediglich die zeitliche Verwendung des Zuschusses durch die Musikschule flexibler geregelt wird.

Ergebnis

Dem Antrag wurde im Wesentlichen zugestimmt, allerdings wurden einige Kleinigkeiten ergänzt, so dass am Schluss folgendes beschlossen wurde:

"Der Vertrag zwischen der Stadt Geilenkirchen und der Musikschule Geilenkirchen wird so geändert, dass die von der Stadt Geilenkirchen jährlich überwiesenen Zuschüsse bis zu einer Höhe von 3.500 € nicht mehr zwingend im Kalenderjahr verausgabt werden müssen, sondern zur Ansparung von größeren Investitionen (Anschaffungen von Vermögensgegenständen über 410 €) auch auf zukünftige Jahre übertragen werden können. Dazu ist der Betrag von der Musikschule auf einem zweckgebundenen Sonderkonto anzulegen und die entsprechende Verwendung innerhalb von 5 Jahren der Stadt Geilenkirchen nachzuweisen."

Presseberichte zum Thema:

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