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Gibt es bald ein Neubaugebiet in Hünshoven? Bewohner des Flussviertels gründen Bürgerinitiative.

24.06.13: Eigentlich gibt es noch gar nichts konkretes zu berichten - trotzdem herrscht aber schon eine Menge Aufregung im Flussviertel in Geilenkirchen-Hünshoven. Grund dafür: Eine "Informationsveranstaltung" am 10.06.2013 der Grünen in Hünshoven, in dem die Fraktion der Grünen die Einwohner des Flussviertels und der Hünshovener Gracht über einen gemeinsamen Antrag von FDP und CDU zur Erweiterung des Baugebiets Flussviertel "informiert" hat.
Eventuell war es aber auch mehr eine "Desinformationsveranstaltung", denn offenbar herrscht seither in Hünshoven das blanke Entsetzen. "Nicht ein einziges Mal haben die Antragsteller versucht, mit den Bewohnern und Betroffenen Kontakt aufzunehmen und über ihren Plan zu sprechen." schreibt eine eiligst gegründete Bürgerinitiative auf ihrer Homepage. Und weiter: " Die Eile, mit der man das noch vor der Sommerpause durchziehen möchte und die fehlende Transparenz ärgert viele. Daher wollen wir als Eigenheimbesitzer im betroffenen Viertel mit allen Fraktionen in ein konstruktives Gespräch eintreten."

Obwohl alle Bürger des Flussviertels beim Kauf ihres Grundstückes darauf hingewiesen wurden, dass beabsichtigt ist, dass Baugebiet zu einem späteren Zeitpunkt zu erweitern, befürchten nun viele von ihnen eine zusätzliche Lärm- und Verkehrsbelastung durch die Anbindung des Neubaugebiets an das bestehende Flussviertel. Darum forderte die Bürgerinitiative alle Fraktionen schriftlich auf, die in Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung anberaumte Beschlussfassung auszusetzen und vorab in konstruktive Gespräche mit der Bürgerinitiative zu treten.

Obwohl für die Bürgerliste Bürgerbeteiligung stets hohe Priorität genießt und wir generell großen Wert auf eine frühzeitige und allumfassende Beteiligung legen, konnten wir diesen Forderungen der Bürgerinitiative zum jetzigen Zeitpunkt nicht entsprechen.

Um diese Entscheidung zu verstehen muss man einige Hintergrundinformationen kennen, die bei der "Invormationsveranstaltung" der Grünen offenbar nicht hinreichend dargestellt wurden:

Bei der Angelegenheit handelt es sich zum jetzigen Zeitpunkt nicht um einen abschließenden Beschluss über die Errichtung eines Neubaugebietes, sondern um ein die Einleitung eines sogenannten "Bauleitplanverfahrens". Dieses Verfahren ist im Baugesetzbuch formell beschrieben. Das Verfahren setzt sich aus folgenden Verfahrensschritten zusammen:

  1. Beschluss des Rates, den Flächennutzungsplan oder Bebauungsplanaufstellen oder ändern zu wollen, (§ 2 Abs. 1 BauGB)

  2. Ortsübliche Bekanntmachung des Beschlusses (§ 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB)

  3. Ausarbeitung des Planentwurfs durch das Planungsamt oder ein beauftragtes Planungsbüro

  4. „Frühzeitige Bürgerbeteiligung“: Unterrichtung der Öffentlichkeit über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die voraussichtlichen Auswirkungen der Planung, sog. vorgezogene Bürgerbeteiligung; Bürger und sonstige Interessierte haben Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung (§ 3 Abs. 1 BauGB); die Unterrichtung der Öffentlichkeit geschieht z.T. auch Einwohnerversammlungen in der Stadt bzw. den Ortsteilen

  5. Beteiligung der Träger öffentlicher Belange (§ 4 Abs.1 BauGB) sowie Abstimmung mit Nachbargemeinden (§ 2 Abs. 2 BauGB)

  6. Öffentliche Auslegung der Planunterlagen für die Dauer eines Monats (§ 3 Abs. 2 BauGB); auf die Auslegung ist mindestens eine Woche vorher ortsüblich hinzuweisen

  7. Prüfung der Anregungen durch den Rat; das Ergebnis der Prüfung ist den beteiligten Bürgern und Stellen mitzuteilen (§ 3 Abs. 2 Satz 4 BauGB)

  8. Bei Änderung oder Ergänzung des Planentwurfs erneute öffentliche Auslegung (§ 3 Abs. 3 BauGB)

  9. Beschlussfassung des Plans, sog. Feststellungsbeschluss, durch den Rat.

Der Rat der Stadt Geilenkirchen hat sich stets dafür ausgesprochen, die unter 4. aufgeführte Frühzeitige Bürgerbeteiligung in Form einer Einwohnerversammlung durchzuführen. Es gibt keinerlei Gründe davon auszugehen, dass dies dieses Mal anders sein wird. In seiner Entscheidungsfindung hat der Rat stets großen Wert auf die Einwände der Bürger gelegt und diese in seiner Entscheidungsfindung einbezogen.

Für alle Bürger werden also noch ausreichend Gelegenheiten dazu gegeben sein, Ihre jeweiligen Sorgen und Bedenken noch vor einer abschließenden Entscheidung mehrfach einzubringen.

Die Bürgerliste bittet um Verständnis dafür, dass dieses demokratisch legitimierte Verfahren unbedingt eingehalten werden muss. Bevor der Rat und die Fraktionen überhaupt in eine Diskussion mit den Bürgern treten können, müssen diese erstmal ihre eigenen Vorstellungen auf demokratische Weise finden und artikulieren. Erst danach ist eine Diskussion mit der Bürgerinitiative und den betroffenen Bürgern überhaupt zielführend. Auch wir als Bürgerliste sind danach gerne bereit, mit den Bürgern die Vor- und Nachteile bestimmter Varianten und Anbindungen zu diskutieren und sich für die Belange der Bürger einusetzen. Auch steht dann weiterhin noch die Möglichkeit offen, das eingeleitete Bauleitplanverfahren ohne ein Neubaugebiet abzuschließen. Somit ist diese Vorgehensweise also in keiner Weise mit einer generellen Vorentscheidung verbunden.

Diese Vorgehensweise sollte nicht mit einer Missachtung der Meinung der Bürger verwechselt werden! Wir sind lediglich der Meinung, dass es für eine geordnete Fortentwicklung der Stadt Geilenkirchen zwingend erforderlich ist, Verfahren in einer sinnvollen Reihenfolge abzuwickeln. Alles andere würde zudem den Prinzipien einer repräsentativen Demokratie zuwider laufen und brächte das große Risiko von völligem Stillstand mit sich.

Vom Fraktionsvositzden den Bürgerliste, Herrn Kravanja, werden zudem noch folgende persönliche Anmerkungen gegeben:

"Sicherlich ist es ehrenwert, wenn der Ratsherr Benden Sie über den ihm bekannten Sachstand in der Angelegenheit in Form einer Informationsveranstaltung informiert hat. Unverständlich ist mir jedoch, warum Herr Benden – obwohl ihm die oben genannte frühzeitige Bürgerbeteiligung bekannt ist und er diese in keinem anderen Verfahren zuvor kritisiert oder als unzureichend erachtet hat – bei Ihnen den Eindruck erweckt hat, dass es zwingend erforderlich ist, schon heute eine Bürgerinitiative zur Wahrung Ihrer Interessen zu gründen. Auch entnehme ich Ihnen Ausführungen, dass Herr Benden nicht komplett aufrichtig war. Ich möchte dies anhand der Vorgeschichte erläutern:

Die Verwaltung beabsichtigte, die Angelegenheit in der Sitzung des SteWi am 16.05.2013 auf die Tagesordnung zu nehmen.  Als Ausschussvorsitzender hat Herr Benden dies jedoch noch vor Versendung der Einladung wieder von der Tagesordnung nehmen lassen. Dies ist zunächst einmal sein gutes Recht, denn laut Gemeindeordnung legt der Ausschussvorsitzende im Benehmen mit dem Bürgermeister die Tagesordnung fest (§ 58 GO). Begründet hat er dies mit Klärungsbedarf.

In Anbetracht dieses Verhaltens fühlte sich die CDU-Fraktion von Herrn Benden bevormundet. Dies ist insoweit nachvollziehbar, dass es nicht dem üblichen demokratischen Verfahren entspricht, Entscheidungen den politischen Gremien vorzuenthalten, obwohl seitens der Verwaltung eine Entscheidungsreife signalisiert wurde. Um sicher zu stellen, dass die Angelegenheit auf die Tagesordnung der Sitzung des folgenden SteWi am 20.06.2013 gesetzt und nicht wieder vom Ausschussvorsitzenden abgesetzt wird, haben die Fraktionen der CDU und der FDP daher einen entsprechenden Antrag gestellt.

In direkter Reaktion darauf wurde von Herrn Benden die von Ihnen genannte „Informationsveranstaltung“ einberufen, in der er Ihnen offenbar nahegelegt hat, eine Bürgerinitiative zur Wahrung Ihrer Interessen zu gründen.

Insgesamt entsteht der Eindruck, als würde Herr Benden hier einen „Kleinkrieg“ gegen CDU, FDP und Verwaltung führen, in dem nun die Bewohner des Flussviertels und der Hünshovener Gracht instrumentalisiert und einbezogen wurden. Ich würde den betroffenen Bürgern darum dringend empfehlen, sich möglichst nicht instrumentalisieren zu lassen. Die Erfolgsaussichten, Ihre Interessen durchzusetzen sind sicher am höchsten, wenn Sie längstmöglich eine Position abseits einer bestimmten Fraktion einnehmen."


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