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Das ändert sich 2013: Neuerungen im Überblick:

13.12.12: Ab dem 01.01.2013 treten einige gesetzliche und privatwirtschaftliche Änderungen in Kraft. Einige der wichtigsten haben wir Ihnen hier zusammengestellt und erläutert:

1. Neues Rundfunkgesetz trifft in Kraft:

Ab Januar kommt es nicht mehr darauf an, ob ein Radio oder ein Fernsehgerät vorhanden ist. Es gilt die Regel: Eine Wohnung – ein Rundfunkbeitrag. Die Zahl der Geräte spielt keine Rolle.

Anspruch auf Befeiung:
Erhalten Menschen mit Behinderung, staatliche Sozialleistungen wie etwa Grundsicherung oder Blindenhilfe nach dem SGB XII (Sozialhilfe), können sie mit dem Nachweis der Behörde (zum Beispiel: Bescheid des Sozialamtes über Leistungen der Grundsicherung oder Blindenhilfe) die Befreiung von der Zahlungspflicht beantragen. Anforderungsformulare gibt es bei den Städten und Gemeinden sowie im Internet. Sie erfahren weitere Informationen zum Rundfunkbeitrag im Internet unter: www.rundfunk-beitrag.de

2. Neues Porto für Briefe:

Das Briefporto innerhalb Deutschlands ändert sich ab dem 1. Januar 2013, allerdings nur bei zwei MARKENWERTEN:

  • Der Standartbrief muss dann mit 0,58 Euro statt bisher 0,55 Euro frankiert werden

  • der Maxibrief mit 2,40 Euro statt 2,20 Euro

Die ersten neuen Marken sind seit dem 06. Dezember erhältlich. In den Postfialen und im Internet (www.efiliale.de) gibt es die neue Ergänzungsmarke zu drei Cent und eine zu 20 Cent zu kaufen, die einfach neben die alten Marken geklebt werden können.

3. Schwerbehindertenausweis:

Zu Beginn des Jahres 2013 tritt bundesweit eine Änderung der Schwerbehindertenausweisverordnung in Kraft. Der Ausweis soll künftig im handlichen Scheckkartenformat ausgestellt werden. Der Bund hat den Ländern eine Übergangsfrist bis 2015 eingeräumt, um die Umstellung vorzunehmen. Die alten Schwerbehindertenausweise behalten bis zum zeitlichen Ablauf ihre Gültigkeit.

4. Reform der Pflege:

Der Deutsche Bundestag mit Billigung des Bundesrats hat die Pflegereform beschlossen, so dass die Neuregelungen zum Jahresbeginn in Kraft treten können.

Insbesondere sei darauf aufmerksam gemacht, dass nun neu auch Personen mit erheblich eingeschränkter Alltagskompetenz, die keiner Pflegestufe zugeordnet sind (sogenannte Pflegestufe 0), einen Anspruch auf Pflegegeld bzw. Pflegeleistung, auf Verhinderungspflege, Pflegehilfsmitte und wohnumfeldverbessernde Maßnahmen haben. Um ihre Ansprüche geltend zu machen, müssen Personen der Pflegestufe 0 diese sobald als möglich bei ihrer Pflegkasse beantragen.


5. Regelsätze der Grundsicherung erhöht

Die Regelsätze der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung werden zum 01. Januar 2013 erhöht.

Regelbedarfsstufen in Euro:

> Regelbedarfsstufe 1

382,00

> Regelbedarfsstufe 2

345,00

> Regelbedarfsstufe 3

306,00

> Regelbedarfsstufe 4

289,00

> Regelbedarfsstufe 5

255,00

> Regelbedarfsstufe 6

224,00


6. Minijobs

Ab 2013 dürfen geringfügig Beschäftigte bis zu 450,-- Euro monatlich verdienen. Minijobs werden zudem ab 2013 standardmäßig rentenversichert sein.

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