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Aufnahmeverfahren an der Anita-Lichtenstrein-Gesamtschule: Bürgerliste stellt Antrag auf Bildung eines Schuleinzugsbereiches

Bilder der Anita-Lichtenstein-Gesamtschule Geilenkirchen

12.03.12: Am 15.02.2012 um 16:00 Uhr endete das Anmeldeverfahren für das Schuljahr 2012/13 an der Anita-Lichtenstein-Gesamtschule. 160 Kinder, davon 127 aus Geilenkirchen, hatten sich schließlich an der Schule angemeldet. Da die vierzügig geführte Schule jedoch nur 120 Schüler aufnehmen kann bestand demnach ein Anmeldeüberhang von 40 Schülern.
In einer solchen Situation muss die Schule ein Auswahlverfahren durchführen. Nach Abschluss dieses Auswahlverfahrens wurden von der Schule schließlich 121 Schüler aufgenommen, davon 98 aus Geilenkirchen. Gleichzeitig bedeutet das: 29 Schüler aus Geilenkirchen, die sich an der Schule angemeldet haben, mussten abgewiesen werden.
Wie das Auswahlverfahren durchzuführen ist regelt § 1 Absatz 2 der Verordnung über die Ausbildung und die Abschlussprüfung in der Sekundarstufe I (APO-S I). Allerdings wird dem Schulleiter darin ein erheblicher Gestaltungsspielraum gelassen. Er (und nur er alleine) kann nämlich eines oder mehrere der folgenden Kriterien zur Auswahl heranziehen:

1. Geschwisterkinder,
2. ausgewogenes Verhältnis von Mädchen und Jungen,
3. ausgewogenes Verhältnis von Schülerinnen und Schülern unterschiedlicher
Muttersprache,
4. im Gesamtschulbereich Berücksichtigung von Schülerinnen und Schülern
unterschiedlicher Leistungsfähigkeit (Leistungsheterogenität),
5. Schulwege,
6. Besuch einer Schule in der Nähe der zuletzt besuchten Grundschule,
7. Losverfahren.

Einzige Einschränkung für den Schulleiter: die Nummern 5 und 6 dürfen nicht herangezogen werden, wenn Schülerinnen und Schüler angemeldet worden sind, die in ihrer Gemeinde einen Schule der gewünschten Schulform nicht besuchen können.
Wie der Schulleiter der Anita-Lichtenstein-Gesamtschule, Herr Böcken, der Bürgerliste schriftlich mitgeteilt hat, hat er „die Geschwisterkinder sowie das ausgewogene Verhältnis von Mädchen und Jungen berücksichtigt und darüber hinaus das Losverfahren entscheiden lassen.“
Die Auswahl dieser Kriterien hatte zur Folge, dass die Anita-Lichtenstein-Gesamtschule drei Kinder aus der Gemeinde Gangelt „über den Durst“, wie Herr Böken selbst schreibt, aufgenommen hat – und das, obwohl die Gemeinde Gangelt ab dem neuen Schuljahr eine eigene Gesamtschule vorhält. Diese Schüler wären bei einer anderen Auswahl der Kriterien nicht zwingend aufzunehmen gewesen. Sie wurden einzig und allein deswegen aufgenommen, da bereits Geschwisterkinder von ihnen auf der Anita-Lichtenstein- Gesamtschule unterrichtet werden.

Im Ergebnis führt dies dazu, dass:
1. diese drei Plätze den Schülern aus Geilenkirchen nicht mehr zur Verfügung stehen und somit tendenziell mehr Schüler aus Geilenkirchen nicht in Geilenkirchen beschult werden können.
2. die Stadt Geilenkirchen für diese 3 Schüler für die Schülerbeförderungskosten aufkommen muss, was den Haushalt der Stadt Geilenkirchen unnötig belastet.
3. Der Schultourismus gefördert wird, da mehr Schüler als notwendig weite Schulwege in Kauf nehmen müssen – dabei geht es nicht nur um die Schüler, die von Gangelt nach Geilenkirchen kommen, sondern auch um die Schüler aus Geilenkirchen, die im Gegenzug wiederum eine Gesamtschule in einer anderen Kommune besuchen müssen.
4. Die weiten Schulwege die betroffenen Schüler zeitlich belasten und drohen, deren Lernerfolg zu schmälern.

Um es nochmal deutlich zu sagen: die Anita-Lichtenstein-Gesamtschule lehnt 29 Schüler aus Geilenkirchen ab, nimmt aber gleichzeitig 3 Schüler aus Gangelt „über den Durst“ auf!
Sowohl Ortsverband wie auch Fraktion der Bürgerliste sind der Meinung, dass das nicht akzeptabel ist. Wenngleich der Schulleiter sich natürlich im Rahmen des rechtlich möglichen bewegt so sind wir doch der Meinung, dass die in Trägerschaft der Stadt Geilenkirchen stehende Schule zumindest die moralische Verpflichtung hat, so viele Geilenkirchener Kinder wie möglich aufzunehmen. Eine andere Auswahl der Aufnahmekriterien hätte dazu führen können, dass mehr Schüler aus Geilenkirchen aufgenommen worden wären. Herr Böken ist aber der Meinung, dass diese moralische Verpflichtung „in keiner Weise mit den gültigen Rechtsverordnungen vereinbar“ sei.

Die Bürgerliste hat daher am 01.03.2012 einen Antrag auf Bildung eines Schuleinzugsbereiches für die Anita-Lichtenstein-Gesamtschule bei der Stadt Geilenkirchen eingereicht. Dieser Schuleinzugsbereich soll nach unserem Vorschlag das Stadtgebiet Geilenkirchen umfassen. Sofern der Rat diesem Antrag folgt würde bei zukünftigen Aufnahmeverfahren § 1 Absatz 3 APO-S I greifen: Übersteigt die Zahl der Anmeldungen die Aufnahmekapazität der Schule, so würden im Aufnahmeverfahren zunächst die Kinder berücksichtigt, die im Schuleinzugsbereich wohnen oder deren Gemeinde keine eigene Gesamtschule besitzt. Wir erhoffen uns so mehr Schüler aus Geilenkirchen in der Schule unterbringen zu können. Schüler aus Gemeinden mit eigener Gesamtschule wie z.B. Gangelt könnten dann erst aufgenommen werden, wenn nach Aufnahme der Geilenkirchener Schüler noch Plätze an der Schule frei sind.

Um es klar zu sagen: Die Bürgerliste hat generell nichts dagegen, Schüler aus umliegenden Kommunen aufzunehmen, sofern genügend Platz vorhanden ist. In allererster Linie sehen wir uns aber verpflichtet, zunächst die eigenen Kindern zu unterrichten. Erst danach darf die Stadt sich den Luxus leisten, auch Schüler aus Nachbarkommunen, die nicht zwingend aufgenommen werden müssen, aufzunehmen.

Insgesamt erweckt das von der Anita-Lichtenstein-Gesamtschule durchgeführte Aufnahmeverfahren bei uns den Eindruck unausgewogen zu sein. Auch die Intransparenz des Verfahrens, die auch dadurch erzeugt wird, dass die Schule nach Rücksprache mit der Bezirksregierung Köln keine Angaben über die Grundschulempfehlungen der aufgenommenen Schüler machen darf, während die städtische Realschule hingegen am 28. Februar (also vor Abschluss des Anmeldeverfahrens) mitteilen konnte, dass zu diesem Zeitpunkt dort 45 Anmeldungen vorlagen, von denen 13 Schülerinnen und Schüler eine Hauptschulempfehlung erhalten hatten, wirkt auf uns befremdlich.

Informationen um Thema:
Ausbildungs- und Prüfungsordnung Sekundarstufe I (APO-S I)
Antrag der Bürgerliste zur Bildung eines Schuleinzugsbereichs (PDF)
Artikel auf az-web vom 11.03.12: Bürgerliste gegen [...] Schultourismus
Artikel auf az-web vom 27.04.12: Zum Wohle der Kinder oder negative...

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