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Antrag zur Lernmittelfreiheit für ALG-II-Empfänger

16.08.06:
Am 22.06.2006 ist vom Landtag NRW eine Änderung des Schulgesetzes beschlossen worden, welches nunmehr zum 01.08.2006 in Kraft getreten ist.

Neben Änderungen, die z.B. die Wahl des Schulleiters, die Verbesserung der Elternmitwirkung oder die Stärkung der disziplinarischen Rechte der Lehrerinnen und Lehrer betreffen, wurde auch die Lernmittelfreiheit modifiziert:
Während zu Zeiten des "alten" Schulgesetz aufgrund einer Sonderregelung neben den Sozialhilfeempfängern (Empfänger von Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem SGB XII) auch die Empfänger von Arbeitslosengeld II (Empfänger von Leistungen nach dem SGB II) vom Eigenanteil befreit waren, heißt es im "neuen" § 96 Absatz 3 nunmehr: "Der Eigenanteil entfällt für Empfängerinnen und Empfänger von Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem Sozialgesetzbuch Zwölftes Buch (SGB XII). Über weitere Entlastungen vom Eigenanteil entscheidet der Schulträger in eigener Verantwortung."

Somit werden Empfänger von Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch II, also Arbeitslosengeld-II-Empfänger, ausdrücklich nicht mehr von der Lernmittelfreiheit erfasst. Jedoch ist den Städten und Gemeinden anheim gestellt worden, in eigener Verantwortung die Entlastung auch auf die ALG-II-Empfänger auszuweiten.

Nach Meinung der BÜRGERLISTE wird diese Regelung zu einer Zwei-Klassen-Gesellschaft führen: Es wird in unseren Schulen Kinder geben, die sich aus finanziellen Gründen keine Schulbücher leisten können. In diesem Zusammenhang klingt es schon fast nach Hohn, wenn das Schulministerium als Ziel des neuen Schulgesetzes "die Schaffung eines gerechten Schulwesens, in dem jedes Kind und jeder Jugendliche unabhängig von seiner Herkunft seine Chancen und Talente möglichst optimal nutzen und entfalten kann" nennt. (Quelle: Internetseite des Ministeriums für Schule und Weiterbildung des Landes NRW)

Um die Ungerechtigkeiten im deutschen Bildungssystem nicht noch größer werden zu lassen und die betroffenen Kinder nicht noch weiter ins Abseits zu drängen, hat die BÜRGERLISTE in ihrer Fraktionssitzung am 14. August 2006 daher beschlossen, einen Antrag mit dem Ziel zu stellen, dass die Stadt Geilenkirchen die Kosten für für die Lernmittel für Empfänger von Arbeitslosengeld II übernimmt und somit die "alte Lernmittelfreiheit" wieder herstellt.

Der Antrag im Wortlaut:

Sehr geehrter Herr Bürgermeister Borghorst,

die Fraktion der BÜRGERLISTE stellt den nachfolgenden Antrag mit der Bitte, diesen soweit möglich bereits in der kommenden Stadtratssitzung zu behandeln:

Antrag:
Die Stadt Geilenkirchen übernimmt für Schülerinnen und Schüler an Schulen in ihrer Trägerschaft den Eigenanteil an Lernmitteln, sofern es sich dabei um Empfänger von Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch II („Arbeitslosengeld II“) bzw. deren Kinder handelt.

Begründung:
Bisher mussten arbeitslose Eltern aufgrund des sogenannten Lernmittelkostenzuschusses die Schulbücher ihrer Kinder nicht selbst bezahlen. Auch nach Einführung der Hartz-Änderungen wurde seitens der damaligen Landesregierung durch eine Sonderregelung sichergestellt, dass Empfänger von Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch II („Arbeitslosengeld II“) weiterhin kostenlos Schulbücher erhalten konnten.
Nach der nunmehr von der aktuellen Landesregierung beschlossenen Änderung des Schulgesetzes NRW sind nur noch die Bezieher von Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch XII („Sozialhilfe“) vom Eigenanteil befreit.

Es steht zu befürchten, dass sich dadurch eine Zwei-Klassen-Gesellschaft in unseren Schulen bilden wird. In den Regelsätzen nach SGB II sind die Kosten für Lernmittel nämlich nicht enthalten, so dass es zukünftig Kinder geben wird, die sich Lernmittel finanziell nicht leisten können.

Um die Ungerechtigkeiten im deutschen Bildungssystem nicht derart größer werden zu lassen und die betroffenen Kinder nicht noch weiter ins Abseits zu drängen, ist unserer Ansicht nach dringender Handlungsbedarf gegeben.

Die Landesregierung hat es den Städten und Gemeinden durch § 96 Absatz 3 Satz 4 des Schulgesetzes anheim gestellt, über entsprechende Entlastungen vom Eigenanteil in eigener Verantwortung zu entscheiden. Von dieser Regelung sollte die Stadt Geilenkirchen nun im Sinne der betroffenen Kinder Gebrauch machen.

Da das Schuljahr 2006/07 bereits begonnen hat, ist für die betroffenen Schüler eine Entscheidung in der Sache dringend notwendig. Wir würden es daher begrüßen, wenn der Rat die Angelegenheit an sich ziehen und unverzüglich einen entsprechenden Beschluss fassen könnte.

 

Ergebnis

Die Fraktionen der CDU und FDP lehnten mit ihrer Mehrheit den oben genannten Antrag in der Sitzung des Stadtrates vom 06.09.2006 ab. Gleichwohl wurde im Verlauf der Diskussion seitens der CDU-Fraktion beantragt, die Verwaltung möge überprüfen, ob es an den Schulen der Stadt Geilenkirchen momentan Schüler ohne Schulbücher gebe.
Sollte diese Überprüfung zu dem Ergebnis kommen, dass es tatsächlich Schüler ohne Schulbücher gibt, so werde man sich "kurzfristig zusammensetzen" und den Schülern die Bücher zur Verfügung stellen, so die CDU.

Dieser Antrag wurde mit großer Mehrheit des Rates angenommen. Durch diesen Beschluss ist gewährleistet, dass kein Schüler ohne Schulbücher in den Klassen der Stadt Geilenkirchen sitzen wird. Insoweit wurde das Ziel unseres Antrages erreicht!



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