Antrag
zur Lernmittelfreiheit für ALG-II-Empfänger
16.08.06:
Am 22.06.2006 ist vom Landtag NRW eine Änderung des Schulgesetzes
beschlossen worden, welches nunmehr zum 01.08.2006 in Kraft
getreten ist.
Neben
Änderungen, die z.B. die Wahl des Schulleiters, die Verbesserung
der Elternmitwirkung oder die Stärkung der disziplinarischen
Rechte der Lehrerinnen und Lehrer betreffen, wurde auch die
Lernmittelfreiheit modifiziert:
Während zu Zeiten des "alten" Schulgesetz aufgrund
einer Sonderregelung neben den Sozialhilfeempfängern
(Empfänger von Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem SGB
XII) auch die Empfänger von Arbeitslosengeld II (Empfänger
von Leistungen nach dem SGB II) vom Eigenanteil befreit waren,
heißt es im "neuen" § 96 Absatz 3 nunmehr:
"Der Eigenanteil entfällt für Empfängerinnen
und Empfänger von Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem
Sozialgesetzbuch Zwölftes Buch (SGB XII). Über weitere
Entlastungen vom Eigenanteil entscheidet der Schulträger
in eigener Verantwortung."
Somit
werden Empfänger von Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch
II, also Arbeitslosengeld-II-Empfänger, ausdrücklich
nicht mehr von der Lernmittelfreiheit erfasst. Jedoch ist
den Städten und Gemeinden anheim gestellt worden, in
eigener Verantwortung die Entlastung auch auf die ALG-II-Empfänger
auszuweiten.
Nach
Meinung der BÜRGERLISTE wird diese Regelung zu einer
Zwei-Klassen-Gesellschaft führen: Es wird in unseren
Schulen Kinder geben, die sich aus finanziellen Gründen
keine Schulbücher leisten können. In diesem Zusammenhang
klingt es schon fast nach Hohn, wenn das Schulministerium
als Ziel des neuen Schulgesetzes "die Schaffung eines
gerechten Schulwesens, in dem jedes Kind und jeder Jugendliche
unabhängig von seiner Herkunft seine Chancen und Talente
möglichst optimal nutzen und entfalten kann" nennt.
(Quelle: Internetseite des Ministeriums für Schule und
Weiterbildung des Landes NRW)
Um
die Ungerechtigkeiten im deutschen Bildungssystem nicht noch
größer werden zu lassen und die betroffenen Kinder
nicht noch weiter ins Abseits zu drängen, hat die BÜRGERLISTE
in ihrer Fraktionssitzung am 14. August 2006 daher beschlossen,
einen Antrag mit dem Ziel zu stellen, dass die Stadt Geilenkirchen
die Kosten für für die Lernmittel für Empfänger
von Arbeitslosengeld II übernimmt und somit die "alte
Lernmittelfreiheit" wieder herstellt.
Der
Antrag im Wortlaut:
Sehr
geehrter Herr Bürgermeister Borghorst,
die
Fraktion der BÜRGERLISTE stellt den nachfolgenden Antrag
mit der Bitte, diesen soweit möglich bereits in der kommenden
Stadtratssitzung zu behandeln:
Antrag:
Die Stadt Geilenkirchen übernimmt für Schülerinnen
und Schüler an Schulen in ihrer Trägerschaft den
Eigenanteil an Lernmitteln, sofern es sich dabei um Empfänger
von Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch II („Arbeitslosengeld
II“) bzw. deren Kinder handelt.
Begründung:
Bisher mussten arbeitslose Eltern aufgrund des sogenannten
Lernmittelkostenzuschusses die Schulbücher ihrer Kinder
nicht selbst bezahlen. Auch nach Einführung der Hartz-Änderungen
wurde seitens der damaligen Landesregierung durch eine Sonderregelung
sichergestellt, dass Empfänger von Leistungen nach dem
Sozialgesetzbuch II („Arbeitslosengeld II“) weiterhin
kostenlos Schulbücher erhalten konnten.
Nach der nunmehr von der aktuellen Landesregierung beschlossenen
Änderung des Schulgesetzes NRW sind nur noch die Bezieher
von Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch XII („Sozialhilfe“)
vom Eigenanteil befreit.
Es
steht zu befürchten, dass sich dadurch eine Zwei-Klassen-Gesellschaft
in unseren Schulen bilden wird. In den Regelsätzen nach
SGB II sind die Kosten für Lernmittel nämlich nicht
enthalten, so dass es zukünftig Kinder geben wird, die
sich Lernmittel finanziell nicht leisten können.
Um
die Ungerechtigkeiten im deutschen Bildungssystem nicht derart
größer werden zu lassen und die betroffenen Kinder
nicht noch weiter ins Abseits zu drängen, ist unserer
Ansicht nach dringender Handlungsbedarf gegeben.
Die
Landesregierung hat es den Städten und Gemeinden durch
§ 96 Absatz 3 Satz 4 des Schulgesetzes anheim gestellt,
über entsprechende Entlastungen vom Eigenanteil in eigener
Verantwortung zu entscheiden. Von dieser Regelung sollte die
Stadt Geilenkirchen nun im Sinne der betroffenen Kinder Gebrauch
machen.
Da
das Schuljahr 2006/07 bereits begonnen hat, ist für die
betroffenen Schüler eine Entscheidung in der Sache dringend
notwendig. Wir würden es daher begrüßen, wenn
der Rat die Angelegenheit an sich ziehen und unverzüglich
einen entsprechenden Beschluss fassen könnte.
Ergebnis |
Die
Fraktionen der CDU und FDP lehnten mit ihrer Mehrheit
den oben genannten Antrag in der Sitzung des Stadtrates
vom 06.09.2006 ab. Gleichwohl wurde im Verlauf der Diskussion
seitens der CDU-Fraktion beantragt, die Verwaltung möge
überprüfen, ob es an den Schulen der Stadt
Geilenkirchen momentan Schüler ohne Schulbücher
gebe.
Sollte diese Überprüfung zu dem Ergebnis kommen,
dass es tatsächlich Schüler ohne Schulbücher
gibt, so werde man sich "kurzfristig zusammensetzen"
und den Schülern die Bücher zur Verfügung
stellen, so die CDU.
Dieser
Antrag wurde mit großer Mehrheit des Rates angenommen.
Durch diesen Beschluss ist gewährleistet, dass
kein Schüler ohne Schulbücher in den Klassen
der Stadt Geilenkirchen sitzen wird. Insoweit wurde
das Ziel unseres Antrages erreicht!
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