Antrag
der BÜRGERLISTE auf Änderung der Parksituation in
der Kirchstraße in Teveren
05.04.2005:
Die ca. 400 Meter lange Kirchstraße gehört
mit ihrem geschwungenen Verlauf zum historischen Straßennetz
im Kern des Stadtteils Teveren. Seit deren Neugestaltung haben
die Fußgänger, welche die Straße durchqueren
wollen, jedoch ein Problem: die Bürgersteige auf beiden
Straßenseiten sind häufig von parkenden Autos blockiert,
so dass es für Fußgänger nahezu unmöglich
ist, diese zu nutzen.
Da es dadurch teilweise zu einer nicht unerheblichen Gefährdung
der Fußgänger kommt, hat die BÜRGERLISTE zur
Verbesserung der Situation in der Kirchstraße einen
Antrag eingereicht. Ziel dieses Antrages ist es, die Fußgängerwege
in der Kirchstraße wieder begehbar zu machen, ohne jedoch
den Anwohnern alle Parkmöglichkeiten zu nehmen.
Der
Antrag im Wortlaut:
Sehr
geehrter Herr Bürgermeister Borghorst,
die
Kirchstraße in Teveren ist nach durchgeführter
Neubaumaßnahme beidseitig mit einem Bürgersteig
versehen. Im Verlauf der Straße sind die Bordsteine
größtenteils abgesenkt.
Diese
abgesenkten Bordsteine fördern und verleiten Autofahrer
dazu, ihr Fahrzeug auf den Bürgersteig ganz oder teilweise
abzustellen, bzw. den Bürgersteig als Ausweichfläche
bei Gegenverkehr zu nutzen.
Durch
geparkte Fahrzeuge wird der Bürgersteig zum Teil wieder
so verengt, dass Benutzer des Bürgersteigs - vor allem
Personen mit Kinderwagen, Rollstuhlfahrer, ältere Menschen
mit Gehhilfen aber auch Klein- und Grundschulkinder mit Dreirad
oder Fahrrad - auf die Straße ausweichen müssen
und dabei in nicht unerheblicher Weise durch den fließenden
Verkehr gefährdet werden. In letzter Zeit konnte auch
verstärkt beobachtet werden, dass die Fußgänger,
besonders ältere Personen mit Gehilfen, nicht mehr den
Bürgersteig, sondern die Straße benutzen.
Eine
besonders für den Straßenverkehr und die oben genannten
Personengruppen gefährdete Situation ergibt sich im Bereich
vor der Kirche. Autofahrer parken hier nicht nur auf dem Bürgersteig,
sondern auch im Kurvenbereich der Straßenführung
vor Haus Nr. 41
Dies
zwingt den o. g. Personenkreis in einer unübersichtlichen
Kurve auf die Straße auszuweichen bzw. den Bürgersteig
zu wechseln.
In
der Straße gilt zwar die Regel rechts vor links, eine
Geschwindigkeitsbegrenzung ist aber nicht gegeben, so dass
man auch Tempo 50 fahren könnte.
Als
Anlage übersenden wir Aufnahmen, wie zu unterschiedlichsten
Zeiten in der Kirchstraße geparkt wird.
Die
Fraktion der BÜRGERLISTE im Rat der Stadt Geilenkirchen
stellt daher den folgenden Antrag mit der Bitte um Beratung
im zuständigen Ausschuss:
Im
Bereich der Kirche werden auf einer Länge von ca. 100
Meter durch Markierungen auf der Fahrbahn (wenn es die Breite
des Bürgersteigs zulässt auch teilweise auf dem
Bürgersteig) Parkzonen vorgegeben und durch ein entsprechendes
Hinweisschild wird das Parken nur hier erlaubt. Das Ordnungsamt
überwacht dann gelegentlich das Parkverhalten.
Ergebnis |
Abgelehnt
in der Sitzung des Umwelt- und Bauausschusses vom 15.05.2005
durch die Stimmen der CDU, SPD, FDP und Grünen.
|
zurück
zum Archiv
|