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Antrag der BÜRGERLISTE auf Änderung der Parksituation in der Kirchstraße in Teveren

05.04.2005: Die ca. 400 Meter lange Kirchstraße gehört mit ihrem geschwungenen Verlauf zum historischen Straßennetz im Kern des Stadtteils Teveren. Seit deren Neugestaltung haben die Fußgänger, welche die Straße durchqueren wollen, jedoch ein Problem: die Bürgersteige auf beiden Straßenseiten sind häufig von parkenden Autos blockiert, so dass es für Fußgänger nahezu unmöglich ist, diese zu nutzen.
Da es dadurch teilweise zu einer nicht unerheblichen Gefährdung der Fußgänger kommt, hat die BÜRGERLISTE zur Verbesserung der Situation in der Kirchstraße einen Antrag eingereicht. Ziel dieses Antrages ist es, die Fußgängerwege in der Kirchstraße wieder begehbar zu machen, ohne jedoch den Anwohnern alle Parkmöglichkeiten zu nehmen.

Der Antrag im Wortlaut:

Sehr geehrter Herr Bürgermeister Borghorst,

die Kirchstraße in Teveren ist nach durchgeführter Neubaumaßnahme beidseitig mit einem Bürgersteig versehen. Im Verlauf der Straße sind die Bordsteine größtenteils abgesenkt.

Diese abgesenkten Bordsteine fördern und verleiten Autofahrer dazu, ihr Fahrzeug auf den Bürgersteig ganz oder teilweise abzustellen, bzw. den Bürgersteig als Ausweichfläche bei Gegenverkehr zu nutzen.

Durch geparkte Fahrzeuge wird der Bürgersteig zum Teil wieder so verengt, dass Benutzer des Bürgersteigs - vor allem Personen mit Kinderwagen, Rollstuhlfahrer, ältere Menschen mit Gehhilfen aber auch Klein- und Grundschulkinder mit Dreirad oder Fahrrad - auf die Straße ausweichen müssen und dabei in nicht unerheblicher Weise durch den fließenden Verkehr gefährdet werden. In letzter Zeit konnte auch verstärkt beobachtet werden, dass die Fußgänger, besonders ältere Personen mit Gehilfen, nicht mehr den Bürgersteig, sondern die Straße benutzen.

Eine besonders für den Straßenverkehr und die oben genannten Personengruppen gefährdete Situation ergibt sich im Bereich vor der Kirche. Autofahrer parken hier nicht nur auf dem Bürgersteig, sondern auch im Kurvenbereich der Straßenführung vor Haus Nr. 41

Dies zwingt den o. g. Personenkreis in einer unübersichtlichen Kurve auf die Straße auszuweichen bzw. den Bürgersteig zu wechseln.

In der Straße gilt zwar die Regel rechts vor links, eine Geschwindigkeitsbegrenzung ist aber nicht gegeben, so dass man auch Tempo 50 fahren könnte.

Als Anlage übersenden wir Aufnahmen, wie zu unterschiedlichsten Zeiten in der Kirchstraße geparkt wird.

Die Fraktion der BÜRGERLISTE im Rat der Stadt Geilenkirchen stellt daher den folgenden Antrag mit der Bitte um Beratung im zuständigen Ausschuss:

Im Bereich der Kirche werden auf einer Länge von ca. 100 Meter durch Markierungen auf der Fahrbahn (wenn es die Breite des Bürgersteigs zulässt auch teilweise auf dem Bürgersteig) Parkzonen vorgegeben und durch ein entsprechendes Hinweisschild wird das Parken nur hier erlaubt. Das Ordnungsamt überwacht dann gelegentlich das Parkverhalten.

 

Ergebnis

Abgelehnt in der Sitzung des Umwelt- und Bauausschusses vom 15.05.2005 durch die Stimmen der CDU, SPD, FDP und Grünen.



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