Antrag
der BÜRGERLISTE auf Schaffung eines Fußgängerüberwegs
in Gillrath
15.03.2005:
Der Stadtteil Gillrath wird durch die Karl-Arnold-Straße
in zwei etwa gleichgroße Ortsteile geteilt. Dies führt
dazu, dass die Gillrather Bürger häufig die Straße
überqueren müssen, zum Beispiel um zum Einkauf in
die ortsansässigen Läden zu gelangen oder um die
Schule bzw. den Kindegarten zu erreichen. Da es sich bei der
Karl-Arnold-Straße jedoch um eine Bundesstraße
mit Durchgangsverkehr handelt ist dies nicht ohne eine gewisse
Gefährdung möglich. Die BÜRGERLISTE hat daher
im März 2005 beantragt, beim für die Straße
zuständigen Landesbetrieb Straßenbau NRW einen
Fußgängerüberweg für Gillrath zu beantragen.
Der
Antrag im Wortlaut:
Sehr
geehrter Herr Bürgermeister Borghorst,
die
Fraktion der BÜRGERLISTE im Rat der Stadt Geilenkirchen
stellt den nachfolgenden Antrag mit der Bitte um Behandlung
im zuständigen Ausschuss:
Die
Stadt Geilenkirchen beantragt beim Landesbetrieb Straßenbau
NRW, das Vorliegen der Vorraussetzungen für die Errichtung
eines Fußgängerüberwegs („Zebrastreifen“)
im Bereich der Karl-Arnold-Straße in Gillrath auf Höhe
der Hausnummer 102 (an der vorhandenen Mittelinsel) zu prüfen
und dort einen Fußgängerüberweg anzulegen.
Begründung:
Rechtliche
Begründung:
Bei
der Karl-Arnold-Straße handelt es sich um eine Bundesstraße.
Zuständiger Baulastträger hierfür ist der Landesbetrieb
Straßenbau NRW. Die Stadt Geilenkirchen kann daher nicht
eigenständig einen Fußgängerüberweg an
der vorgesehenen Überquerungsstelle anlegen. Aus diesem
Grunde ist es erforderlich, einen entsprechenden Antrag beim
Landesbetrieb Straßenbau NRW zu stellen.
Die
Voraussetzungen für die Errichtung von Fußgängerüberwegen
sind in den Richtlinien für die Anlage und Ausstattung
von Fußgängerüberwegen (R-FGÜ 2001) festgelegt.
Demnach kommt die Anordnung eines Fußgängerüberweges
in Betracht, wenn zu Spitzenstunden des Fußgänger-Querverkehrs
mindestens 50 Fußgänger/Stunde die Straße
im Bereich der vorgesehenen Überquerungsstelle bei einem
gleichzeitigen Verkehrsaufkommen von 200 bis 750 KFZ/Stunde
überqueren. Die Kraftverkehrsstärke bezieht sich
dabei auf den in einem Zug zu überquerenden Fahrbahnteil,
d.h. bei Mittelinseln für die jeweils stärker belastete
Fahrtrichtung.
Von
der BÜRGERLISTE durchgeführte Zählungen am
17.02.2005 zwischen 7.00 Uhr und 8.00 Uhr sowie am 21.02.2005
zwischen 7.00 Uhr und 8.00 Uhr haben ergeben, dass die verkehrsrechtlichen
Voraussetzungen nach den R-FGÜ 2001 für die Anordnung
eines Fußgängerüberwegs an der genannten Stelle
gegeben sind:
Am 17.02.2005 wurden zwischen 7.00 Uhr und 8.00 Uhr 59 querende
Fußgänger gezählt. Im gleichen Zeitraum befuhren
808 KFZ die Karl-Arnold-Straße. Da beide Fahrtrichtungen
gleichstark belastet sind bedeutet dies eine Kraftverkehrsstärke
von 404 Fahrzeugen je Fahrtrichtung.
Am 21.02.2005 wurden zwischen 7.00 Uhr und 8.00 Uhr 64 querende
Fußgänger gezählt. Im gleichen Zeitraum befuhren
818 KFZ die Karl-Arnold-Straße. Die Kraftverkehrsstärke
je Fahrtrichtung betrug demnach 409 Fahrzeuge.
Sachliche
Begründung:
Bei
der Karl-Arnold-Straße in Gillrath handelt es sich um
stark frequentierte Bundesstraße. Eine Überquerung
der Straße ist aufgrund des starken Verkehrsaufkommens
insbesondere für Kinder und alte Menschen ohne eine weitergehende
Querungshilfe nur schwer möglich. Zwar ist an der angegebenen
Stelle eine Mittelinsel vorhanden. Diese kann die Überquerung
der Straße aber nicht in ausreichendem Maße erleichtern.
Diese Situation wird sich in Zukunft durch den zunehmenden
Schwerlastverkehr zur Abfallumschlagsanlage auf dem Gelände
der Kreismülldeponie Gangelt-Hahnbusch noch erheblich
verschärfen. Für die Gillrather Bürger und
insbesondere deren Kinder wird eine gefahrenlose Überquerung
der Straße somit immer schwieriger.
Zudem ist durch die Erschließung des Neubaugebiets westlich
am Zinneberg mit einem erhöhtem Aufkommen von querenden
Fußgängern (insbesondere von Schulkindern) an der
besagten Stelle zu rechnen.
Es sind daher dringend Maßnahmen notwendig, die eine
sichere Überquerung der Straße gewährleisten
können. Ein Fußgängerüberweg ist dazu
das adäquate Mittel.
Entgegen der allgemein verbreiteten Annahme, Fußgängerüberwege
seien unsicherer als Fußgänger-Lichtsignalanlagen,
belegen neuere Forschungsergebnisse (Schnüll/Mennicken,
Sicherheitsstandards von Fußgängerüberwegen,
1998, Institut für Verkehrswirtschaft, Straßenwesen
und Städtebau, Universität Hannover, im Auftrag
des Bundesministeriums für Verkehr; Ortlepp, Modell-
und Demonstrationsvorhaben „Fußgängerüberwege
in NRW“, 2001, Planerbüro Südstadt Köln,
im Auftrag des MWMEV Düsseldorf), dass die sogenannten
„Zebrastreifen“ komfortable und sichere Alternativen
zu Lichtsignalanlagen und Querungshilfen ohne Fußgängervorrang
sind. Die Verkehrssicherheit kann durch verschiedene Ausstattungen
(Mittelinseln, Fahrbahneinengungen, Poller und Baken etc.)
sogar noch erheblich verbessert werden.
Ergebnis |
Abgelehnt
in der Sitzung des Umwelt- und Bauausschusses vom 15.05.2005
durch die Stimmen der CDU, SPD, FDP und Grünen.
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