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Antrag der BÜRGERLISTE auf Schaffung eines Fußgängerüberwegs in Gillrath

15.03.2005: Der Stadtteil Gillrath wird durch die Karl-Arnold-Straße in zwei etwa gleichgroße Ortsteile geteilt. Dies führt dazu, dass die Gillrather Bürger häufig die Straße überqueren müssen, zum Beispiel um zum Einkauf in die ortsansässigen Läden zu gelangen oder um die Schule bzw. den Kindegarten zu erreichen. Da es sich bei der Karl-Arnold-Straße jedoch um eine Bundesstraße mit Durchgangsverkehr handelt ist dies nicht ohne eine gewisse Gefährdung möglich. Die BÜRGERLISTE hat daher im März 2005 beantragt, beim für die Straße zuständigen Landesbetrieb Straßenbau NRW einen Fußgängerüberweg für Gillrath zu beantragen.

Der Antrag im Wortlaut:

Sehr geehrter Herr Bürgermeister Borghorst,

die Fraktion der BÜRGERLISTE im Rat der Stadt Geilenkirchen stellt den nachfolgenden Antrag mit der Bitte um Behandlung im zuständigen Ausschuss:

Die Stadt Geilenkirchen beantragt beim Landesbetrieb Straßenbau NRW, das Vorliegen der Vorraussetzungen für die Errichtung eines Fußgängerüberwegs („Zebrastreifen“) im Bereich der Karl-Arnold-Straße in Gillrath auf Höhe der Hausnummer 102 (an der vorhandenen Mittelinsel) zu prüfen und dort einen Fußgängerüberweg anzulegen.


Begründung:

Rechtliche Begründung:

Bei der Karl-Arnold-Straße handelt es sich um eine Bundesstraße. Zuständiger Baulastträger hierfür ist der Landesbetrieb Straßenbau NRW. Die Stadt Geilenkirchen kann daher nicht eigenständig einen Fußgängerüberweg an der vorgesehenen Überquerungsstelle anlegen. Aus diesem Grunde ist es erforderlich, einen entsprechenden Antrag beim Landesbetrieb Straßenbau NRW zu stellen.

Die Voraussetzungen für die Errichtung von Fußgängerüberwegen sind in den Richtlinien für die Anlage und Ausstattung von Fußgängerüberwegen (R-FGÜ 2001) festgelegt.
Demnach kommt die Anordnung eines Fußgängerüberweges in Betracht, wenn zu Spitzenstunden des Fußgänger-Querverkehrs mindestens 50 Fußgänger/Stunde die Straße im Bereich der vorgesehenen Überquerungsstelle bei einem gleichzeitigen Verkehrsaufkommen von 200 bis 750 KFZ/Stunde überqueren. Die Kraftverkehrsstärke bezieht sich dabei auf den in einem Zug zu überquerenden Fahrbahnteil, d.h. bei Mittelinseln für die jeweils stärker belastete Fahrtrichtung.

Von der BÜRGERLISTE durchgeführte Zählungen am 17.02.2005 zwischen 7.00 Uhr und 8.00 Uhr sowie am 21.02.2005 zwischen 7.00 Uhr und 8.00 Uhr haben ergeben, dass die verkehrsrechtlichen Voraussetzungen nach den R-FGÜ 2001 für die Anordnung eines Fußgängerüberwegs an der genannten Stelle gegeben sind:
Am 17.02.2005 wurden zwischen 7.00 Uhr und 8.00 Uhr 59 querende Fußgänger gezählt. Im gleichen Zeitraum befuhren 808 KFZ die Karl-Arnold-Straße. Da beide Fahrtrichtungen gleichstark belastet sind bedeutet dies eine Kraftverkehrsstärke von 404 Fahrzeugen je Fahrtrichtung.
Am 21.02.2005 wurden zwischen 7.00 Uhr und 8.00 Uhr 64 querende Fußgänger gezählt. Im gleichen Zeitraum befuhren 818 KFZ die Karl-Arnold-Straße. Die Kraftverkehrsstärke je Fahrtrichtung betrug demnach 409 Fahrzeuge.

Sachliche Begründung:

Bei der Karl-Arnold-Straße in Gillrath handelt es sich um stark frequentierte Bundesstraße. Eine Überquerung der Straße ist aufgrund des starken Verkehrsaufkommens insbesondere für Kinder und alte Menschen ohne eine weitergehende Querungshilfe nur schwer möglich. Zwar ist an der angegebenen Stelle eine Mittelinsel vorhanden. Diese kann die Überquerung der Straße aber nicht in ausreichendem Maße erleichtern.
Diese Situation wird sich in Zukunft durch den zunehmenden Schwerlastverkehr zur Abfallumschlagsanlage auf dem Gelände der Kreismülldeponie Gangelt-Hahnbusch noch erheblich verschärfen. Für die Gillrather Bürger und insbesondere deren Kinder wird eine gefahrenlose Überquerung der Straße somit immer schwieriger.
Zudem ist durch die Erschließung des Neubaugebiets westlich am Zinneberg mit einem erhöhtem Aufkommen von querenden Fußgängern (insbesondere von Schulkindern) an der besagten Stelle zu rechnen.
Es sind daher dringend Maßnahmen notwendig, die eine sichere Überquerung der Straße gewährleisten können. Ein Fußgängerüberweg ist dazu das adäquate Mittel.
Entgegen der allgemein verbreiteten Annahme, Fußgängerüberwege seien unsicherer als Fußgänger-Lichtsignalanlagen, belegen neuere Forschungsergebnisse (Schnüll/Mennicken, Sicherheitsstandards von Fußgängerüberwegen, 1998, Institut für Verkehrswirtschaft, Straßenwesen und Städtebau, Universität Hannover, im Auftrag des Bundesministeriums für Verkehr; Ortlepp, Modell- und Demonstrationsvorhaben „Fußgängerüberwege in NRW“, 2001, Planerbüro Südstadt Köln, im Auftrag des MWMEV Düsseldorf), dass die sogenannten „Zebrastreifen“ komfortable und sichere Alternativen zu Lichtsignalanlagen und Querungshilfen ohne Fußgängervorrang sind. Die Verkehrssicherheit kann durch verschiedene Ausstattungen (Mittelinseln, Fahrbahneinengungen, Poller und Baken etc.) sogar noch erheblich verbessert werden.

 

Ergebnis

Abgelehnt in der Sitzung des Umwelt- und Bauausschusses vom 15.05.2005 durch die Stimmen der CDU, SPD, FDP und Grünen.



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