P a r t e i u n a b h ä n g i g e - k o m m u n a l p o l i t i s c h e - V e r e i n i g u n g

Rede zum Haushalt 2015 und zur Nachtragssatzung für das Haushaltsjahr 2014 in der Sitzung des Stadtrates am 10.12.14:

Sehr geehrter Herr Bürgermeister,

liebe Ratskolleginnen und Ratskollegen,

sehr verehrte Damen und Herren,

wenn wir heute über die Nachtragssatzung 2014 und den Haushaltsplan 2015 abstimmen, dann gelingt es mit der Nachtragssatzung erstmals seit dem Haushaltsjahr 2008 wieder, ein Haushaltsjahr mit einem Überschuss abzuschließen. Mit rund 2,7 Millionen Euro fällt der Überschuss sogar sehr deutlich aus und grenzt sich dadurch erkennbar von den teilweise erheblichen Defiziten in den vorherigen Haushaltsjahren ab.
Zum Vergleich schloss beispielsweise der Haushalt 2009 mit einem Fehlbetrag von rund 5,4 Millionen Euro ab, 2010 betrug das Defizit rund 4,5 Millionen Euro und 2011 stieg es gar auf 7,2 Millionen Euro an. Auch im Haushaltsjahr 2014 war eigentlich mit einem Defizit von rund 4,7 Millionen Euro kalkuliert worden.


Nachtragssatzung und Haushaltsüberschuss 2014

So vielfältig die Gründe dafür waren, dass es zwischen den Jahren 2008 und 2013 niemals gelungen ist, den Haushaltsausgleich auch nur annähernd zu erreichen – sei es die Umstellung auf das neue kommunale Finanzmanagement mit der Einführung der doppelten Buchführung, die chronische Verletzung des Konnexitäts-Prinzips durch das Land NRW und den Bund zu Lasten der Kommunen oder auch generelle strukturelle Probleme, um nur einige Beispiele zu nennen – so einfach ist der Grund dafür, dass dies im Jahr 2014 nun gelingt: Durch die Einigung mit der Versicherung über die Höhe der Entschädigungszahlungen zum Schwimmbadbrand fließt einmalig im Jahr 2014 eine so hohe Summe an liquiden Mitteln in das städtische Säckel, dass diese das eigentliche strukturelle Defizit um eben jene 2,7 Millionen Euro übertrifft.

Wenn Herr Bürgermeister Fiedler also in seiner Haushaltsrede voller Freude verkündet, dass er dem Rat mit dem Entwurf der 1. Nachtragssatzung zur Haushaltssatzung 2014 einen ausgeglichenen Haushalt vorlegen kann, dann ist das zwar rein technisch gesehen absolut korrekt, aber trotzdem irgendwie nur die halbe Wahrheit.

Ron Kritzfeld, ein 1921 in Ostpreußen geborener Chemiker, umschrieb den Begriff „Wahlkampf“ mal mit den Worten „Bauboom für potemkinsche Dörfer“, und so wirkt die stolze Aussage von Bürgermeister Fiedler über den ausgeglichenen Haushalt eben ein wenig wie ein solches, in einer „frühen Phase des Bürgermeisterwahlkampfes“ oberflächlich aufgehübschtes, im Kern aber nach wie vor problematisches „potemkinsches Dorf“.

Oder um es einfacher auszudrücken: Eigentlich hat sich die finanzielle Situation der Stadt Geilenkirchen im Vergleich zum Haushaltssicherungskonzept nicht substanziell verbessert.

Die Versicherungssumme, die im Jahr 2014 den Haushaltsausgleich möglich macht, wird bis 2017 im vollen Umfang in den Neubau des Hallenbades, des Bauchemer Vereinszentrums und in die Renovierung der Sporthalle geflossen sein.
In diesem Zusammenhang herrscht bei vielen Bürgern die Befürchtung, dass die Stadt Geilenkirchen die Versicherungsleistung zur Sanierung ihres Haushaltes vereinnahmen könnte.
Wir sagen: Mit uns wird kein einziger Cent davon zur Sanierung der städtischen Finanzen im Haushalt „versickern“, die komplette Summe wird (sofern benötigt) für die geplanten Bauvorhaben bereit gestellt.

Die in den vergangenen Jahren eingeschlagene restriktive Haushaltspolitik muss also trotz des unerwarteten Haushaltsausgleichs zukünftig zwingend weiter geführt werden, für eventuelle Begehrlichkeiten ist schlichtweg nach wie vor kein Geld vorhanden.
Wir von der Bürgerliste werden darauf achten, dass dieser strenge Konsolidierungskurs nicht aufgeweicht wird und das Ziel eines dauerhaft strukturell ausgeglichenen Haushaltes nicht aus den Augen verloren wird.

Zugleich stellt sich aber die Frage, ob die Stadt die zurückgewonnene Handlungsfreiheit nicht nutzen kann, um ihre finanzielle Situation zu verbessern.


Alternative Vermarktung von zukünftigen Baugrundstücken

So sollte darüber nachgedacht werden, ob es zukünftig nicht möglich ist, zumindest teilweise Neubaugebiete wieder selbst zu vermarkten. Mit dieser Überlegung wollen wir der erst vor kurzem gegründeten Stadtentwicklungsgesellschaft Geilenkirchen mbH in keiner Weise attestieren, dass sie dies nicht in professioneller Weise könne, im Gegenteil: hier wird sehr kompetente Arbeit geleistet.
Allerdings muss man ehrlich sagen, dass die Stadt Geilenkirchen diese Gesellschaft im Jahr 2013 nur aus dem Grund gegründet hat, da eine eigene Vermarktung von Baugrundstücken aufgrund der Zwänge des Haushaltssicherungskonzeptes nicht mehr möglich war. Obwohl der Verkauf von Baugrundstücken nämlich immer eine höchst rentierliche Betätigung dargestellt hat, musste die Stadt Geilenkirchen hiervon Abstand nehmen, da die in Vorleistung zu bezahlenden notwendigen Investitionen nicht mit dem Haushaltssicherungskonzept zu vereinbaren waren.
Die Gründung der Stadtentwicklungsgesellschaft unter Beteiligung der Kreissparkasse war der einzige Weg, um unsere Stadt trotzdem noch fortentwickeln zu können.
Allerdings erhält die Stadt Geilenkirchen nunmehr anstelle der Erlöse aus den Grundstücksverkäufen lediglich eine Gewinnbeteiligung. Für das Jahr 2015 werden hier 74.725,- Euro erwartet, weit weniger, als bei einer eigenen Vermarktung zu erzielen wäre.

In diesem Bereich könnten daher zukünftig eventuell Einnahmeverbesserungen erzielt werden!

Kommen wir damit zur Haushaltssatzung 2015:


Haushaltsentwicklung 2015

Die eingebrachte Haushaltssatzung 2015 schließt mit einem Defizit in Höhe von 3,8 Millionen Euro ab.
Dieses Defizit entspricht exakt dem Defizit, welches nach der Finanzplanung aufgrund des Haushaltssicherungskonzeptes 2014 bereits im vorigen Jahr prognostiziert worden war, und dass, obwohl durch die bereits erwähnte Einigung mit der Versicherung und die dadurch entstandene Liquidität ALLE Kassenkredite zurück gezahlt werden konnten und so die Zinsaufwendungen in 2015 um rund 400.000,- Euro reduziert werden können.
Auch der erfreuliche Zuwachs beim Gemeindeanteil an der Einkommensteuer um 1,2 Mio. Euro, welcher im Haushaltssicherungskonzept 2014 noch um rund 500.000,- Euro niedriger einkalkuliert war, geht komplett in gestiegene Aufwendungen in anderen Bereichen auf.

Hier wird deutlich, dass der ausgeglichene Haushalt 2014 nur ein einmaliger Effekt ist, und der strukturelle Haushaltsausgleich noch lange nicht gelungen ist.

Erhebliche Risiken lauern in der Zukunft, die teilweise nicht von der Stadt Geilenkirchen zu beeinflussen sind. So gehen die letzten Wachstumsprognosen der Wirtschaftsweisen von November von einem deutlich geringerem Wirtschaftswachstum in 2015 als ursprünglich prognostiziert aus, und wie sich die zuletzt ansteigenden Sozialleistungen weiter entwickeln ist auch nur schwer abzusehen.

In Bezug auf die Sozialleistungen steht die Stadt Geilenkirchen im Kontext der allgemeingesellschaftlichen Entwicklung. Auch in unserer Stadt gehört es zur Lebensrealität vieler, dass sie als Alleinerziehende und ältere oder kranke Mitbürger oder Flüchtlinge auf Sozialleistungen angewiesen sind. Diese Belastungen sind zwingend von uns zu akzeptieren und zu tragen.

Sowohl Rat wie auch der zukünftige Bürgermeister werden also in den folgenden Jahren sicher noch viele finanzielle Klippen zu umschiffen haben. Insbesondere im anstehenden Bürgermeisterwahlkampf sollte darauf geachtet werden, dass die Kandidaten hier keine unhaltbaren Versprechungen machen.
Hauptziel muss weiterhin die Haushaltskonsolidierung sein!


Schlüsselzuweisungen und Gewerbesteuereinnahmen

Lassen Sie mich bei dieser Gelegenheit auch kurz auf einen Aspekt eingehen, den der Bürgermeister in seiner Haushaltsrede als „positiv“ bezeichnet hat:
Die Schlüsselzuweisungen vom Land steigen im Vergleich zum Haushaltsjahr 2014 um 600.000,- €. Was auf den ersten Blick so positiv klingt, hat es bei genauerer Betrachtung in sich:
Zunächst muss man dafür wissen, wie sich die Schlüsselzuweisung errechnet.

Vereinfacht ausgedrückt geschieht dies so: Die Höhe der Schlüsselzuweisungen errechnet sich aus der Multiplikation der Differenz zwischen Finanzkraft (Steuerkraftmesszahl) und Finanzbedarf (Ausgleichsmesszahl) der Gemeinden mit dem Grundbetrag.

Oder anders ausgedrückt: je schlechter die Finanzkraft einer Gemeinde im Vergleich zu ihrem Finanzbedarf gestellt ist, umso mehr Schlüsselzuweisung erhält sie.

Der Vollständigkeit halber sei noch erwähnt, dass die Summe natürlich auch von der Höhe des vom Land bereit gestellten Grundbetrags abhängt. Für die Gemeinden in NRW war dieser im Gemeindefinanzierungsgesetz für das Haushaltsjahr 2014 mit 9,4 Milliarden Euro und ist im Gesetzentwurf für das Gemeindefinanzierungsgesetz 2015 mit 9,6 Milliarden Euro festgelegt. Der Gesamtbetrag steigt also um knapp 2,2 Prozent, während die Summe der Schlüsselzuweisungen, die sich für die Stadt Geilenkirchen ergeben, um gut 6,5 Prozent ansteigen.

Wenn die Schlüsselzuweisungen für die Stadt Geilenkirchen überdurchschnittlich stark ansteigen, bedeutet dies im Umkehrschluss, dass sich die Finanzkraft der Stadt Geilenkirchen im Vergleich zu anderen Kommunen des Landes NRW deutlich negativ entwickelt hat.Oder einfacher ausgedrückt:

Es läuft bei den Einnahmen nicht so gut! Deutlich wird das auch an anderer Stelle im Haushalt:
Die Gewerbesteuereinnahmen bleiben seit 2010 quasi kontinuierlich auf einem Niveau. Der Ansatz für das Jahr 2015 entspricht exakt dem Ansatz für das Jahr 2014, das Wachstum ist in der Stadt Geilenkirchen seit Jahren quasi zum Erliegen gekommen!

Umso mehr ist eine vernünftige Vermarktung der Erweiterung des Gewerbegebietes Niederheid an Firmen, die die Stadt Geilenkirchen sowohl in Bezug auf Arbeitsplätze wie auch in Bezug auf eine möglichst hohe Wertschöpfung vorwärts bringen, notwendig.

Der Verzicht auf eine weitere Erhöhung der Realsteuerhebesätze, also auch der Gewerbesteuer, kann hier eventuell auch hilfreich sein und wird von uns daher unterstützt.

Außerdem wird hier nochmals deutlich, wie wichtig für die Stadt Geilenkirchen die Anbindung und Vermarktung des Industriegebietes in Lindern ist. Der Druck auf alle Beteiligten sollte hier unbedingt aufrecht erhalten werden, um die seit Jahren ausstehende Anbindung endlich realisieren zu können.


Kreisumlage

Negativ für die Stadt Geilenkirchen ist auch die ständig steigende Kreisumlage. Im Jahr 2015 wird die Stadt Geilenkirchen 12,7 Millionen Euro an den Kreis Heinsberg überweisen, mehr als genug, wie wir finden.

Der Kreis sollte sich unbedingt auf seine Kernaufgaben konzentrieren. Freiwillige Ausgaben, welche letztlich von allen Kommunen über die Kreisumlage bezahlt werden müssen, verringern die finanziellen Spielräume der Gemeinden und greifen in deren Selbstverwaltungsrecht ein.

Regelmäßig geht mir die Hutschnur hoch, wenn ich von Anträgen im Kreis höre, welche durch freiwillige Ausgaben zusätzliche Kosten produzieren. Zuletzt wurde von den Fraktionen der SPD und der Grünen ein Antrag zur Schulsozialarbeit eingereicht, welcher zusätzliche Kosten in Höhe von rund 385.000,- Euro produziert hätte.
Ich möchte hier nicht generell die Sinnhaftigkeit der Schulsozialarbeit anzweifeln, aber:

Liebe Kollegen von den Kreistagsfraktionen: Bitte überlassen Sie den Kommunen doch selbst die Entscheidung, für welchen Zweck sie ihre jeweiligen Finanzmittel einsetzen wollen! Wir lassen uns wirklich nur ungerne bevormunden, denn immerhin wissen wir vor Ort noch am besten, wo der Schuh drückt!


Hallenbadneubau

Dringend notwendig für Geilenkirchen ist zum Beispiel der Neubau des Hallenbades.
Im Entwurf des Haushaltsplanes 2015 sind für die Neuerrichtung eines Hallenbades inklusive der Projektvorbereitung und Planung zuzüglich zu den bereits im Jahr 2014 bereitgestellten 535.000,00 € für die Jahre 2015 bis 2017 weitere knapp 7 Millionen Euro eingeplant, davon allein 1,9 Millionen in 2015.
Damit stellt der Neubau des Hallenbades das mit Abstand größte Investitionsprojekt dar.
Als weitere „Leuchtturmprojekte“ kann man lediglich noch den abschließenden letzte Bauabschnitt der Innenstadtsanierung für 500.000,- €, welcher zu mehr als 50 % aus Fördermitteln finanziert wird, und die dringend notwendige Kernsanierung des Parkhauses am Rathaus mit 280.000,- € in 2015 und weiteren 600.000,- Euro in 2016 nennen.

Bezüglich des Hallenbades freuen wir uns, dass durch die Einigung mit der Versicherung der Neubau nunmehr absolut gesichert ist und wir auf eine Eröffnung des neuen Hallenbades in 2017 hoffen können.

Das Vorhalten eines Hallenbades halten wir für eine Schulstadt wie Geilenkirchen für absolut notwendig. Auch die Mittel für den für Bauchem dringend erforderlichen Neubaus des Vereinsheims am Schul- und Sportzentrum sind im Haushalt der Stadt Geilenkirchen bereits eingeplant und können in 2016 verausgabt werden. Wir hoffen, dass viele Bauchemer Vereine hier dann eine neue Bleibe finden werden.


Fazit

Lassen Sie mich damit zum Ende meiner Rede kommen: Trotz der teilweise geäußerten Kritik und der Benennung von Risiken und unerfreulichen Entwicklungen, welche sich im Haushalt wiederfinden, sind wir der Meinung, dass die Haushaltssatzung als solche sowohl handwerklich gut erstellt wurde und die zu erwartende Finanzsituation treffend wieder gibt.

Große unnötige Ausgaben sucht man vergeblich, und so sollte es auch in Zukunft bleiben. Zwar glauben wir, dass insbesondere bei den Gewerbesteuereinnahmen noch Entwicklungspotential nach oben besteht, aber dies ist sicher nicht von jetzt auf gleich zu erreichen.

Daher werden wir dem Nachtragssatzung 2014 und der Haushaltssatzung 2015 zustimmen.

Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit!

(Sie können die Rede hier auch als PDF-Dokument herunterladen)

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