P a r t e i u n a b h ä n g i g e - k o m m u n a l p o l i t i s c h e - V e r e i n i g u n g

Rede zum Haushalt 2013 in der Sitzung des Stadtrates am 05.06.13:

Sehr geehrter Herr Bürgermeister,

liebe Ratskolleginnen und Ratskollegen,

sehr verehrte Damen und Herren,

manchmal wird man von den aktuellen Entwicklungen etwas überrollt. Wenn wir heute über den Entwurf der Haushaltssatzung für das Jahr 2013 sowie des Haushaltssicherungskonzeptes für die Jahre 2013 bis 2023 beraten, dann wissen wir eigentlich gar nicht so genau, ob das Haushaltssicherungskonzept in der vorliegenden Form noch bestand haben kann. Natürlich ist ein Konzept, dass eine Laufzeit von 10 Jahren hat, generell immer mit einem gewissen Risiko verbunden und muss ständig angepasst werden.

Als am Freitag aber die Ergebnisse des Zensus 2011 veröffentlicht wurden, und bekannt wurde, dass Geilenkirchen mit einem Schlag 7 Prozent seiner Einwohner verloren hat, hat sich die dem Konzept zugrundeliegende Situation möglicherweise radikal verändert. Demnach hatte Geilenkirchen am 09. Mai 2011 nur noch 26.240 Einwohner, fast 2.000 Einwohner weniger als bisherige amtliche Statistiken auswiesen.1 In ganz Nordrhein-Westfalen gibt es mit den Städten Schöppingen, Unna, Aachen und Niedeggen zudem nur 4 Kommunen, die einen noch stärkeren Rückgang als Geilenkirchen zu verzeichnen haben; der Durchschnitt liegt für NRW bei -1,7 Prozent.2

Die Folgen daraus sind zur Zeit noch nicht genau absehbar, aber da Transferleistungen des Landes wie zum Beispiel Schlüsselzuweisungen vor allem auf Grundlage der jeweiligen Einwohnerzahl einer Kommune berechnet werden, steht zu befürchten, dass aufgrund des verhältnismäßig starken Rückgangs hier deutliche Einschnitte für die Stadt Geilenkirchen ab dem Jahr 2014 zu erwarten sind. Da bis heute nicht genau zu beziffern ist, wie hoch diese Einschnitte sein werden, bleibt uns jedoch zunächst nichts anderes übrig, als mit den bekannten Zahlen weiter zu planen. Alles andere wäre „Kaffeesatzleserei“.


Bereits in den vergangenen zwei Jahren hat der Rat an dieser Stelle über ein Haushaltssicherungskonzept beraten.
Sowohl das Haushaltssicherungskonzept des Jahres 2011 sowie des Jahres 2012 wurden jedoch – obwohl jeweils mit großer Mehrheit vom Rat beschlossen – seinerzeit von der Kommunalaufsicht abgelehnt. Im vergangenen Jahr lag dies darin begründet, dass der Haushaltsausgleich nicht wie von § 76 Absatz 2 der Gemeindeordnung gefordert bis 2022 dargestellt werden konnte, sondern erst bis 2023.

Damals sagte ich über dieses Konzept, dass es trotz dieses „Schönheitsfehlers“ eine gute Grundlage dafür böte, den Haushaltsausgleich auf absehbare Zeit zu erreichen. Mit dem heute vorliegenden Konzept ist es nun der Verwaltung gelungen, den Haushaltsausgleich in den von der Gemeindeordnung geforderten 10 Jahren darzustellen. Damit besteht erstmals seit 2 Jahren für die Stadt Geilenkirchen wieder die Möglichkeit, die vorläufige Haushaltsführung zu verlassen und einen Teil ihres verfassungsmäßig verbrieften Selbstverwaltungsrechts zurück zu erlangen.

Gleichwohl ist es ein schmaler Grat, auf dem wir uns bewegen. Nur geringfügige Einnahmeverschlechterungen oder auch Ausgabensteigerungen in den nächsten 10 Jahren können den fragilen Plan zunichtemachen. Hier stellen die eingangs erwähnten korrigierten Einwohnerzahlen schon ein bedeutendes Risiko dar! Deutlich wird das insbesondere bei der Betrachtung der jeweils prognostizierten Haushaltsfehlbeträge bzw. -überschüsse bis zum Jahr 2023: Während das laufende Haushaltsjahr 2013 voraussichtlich noch mit einem Fehlbetrag in Höhe von insgesamt knapp 5,8 Mio. Euro abschließt, verringert sich der jährliche Fehlbetrag in den laufenden Jahren zwar fortwährend, jedoch erst im Jahr 2023 gelingt es, einen geringfügigen Überschuss in Höhe von 328.000,- Euro zu erwirtschaften.

Dieser außerordentlich enge Korridor (quasi eine Punktlandung zum genehmigungsfähigen Haushaltssicherungskonzept) muss für Verwaltung und Politik Herausforderung und Ansporn zugleich sein: Große außerplanmäßige „Sprünge“ sind in den folgenden Jahren nicht möglich, die Devise wird sein: nur absolut notwendige Ausgaben tätigen, ansonsten sparen, sparen, sparen...

Aus diesem Grund fordert die Bürgerliste auch, die Planung der Bahnunterführung endgültig zu beenden. Unabhängig von der Frage, wie man zu dem Projekt als solches steht, muss man einfach feststellen, dass in absehbarer Zeit trotz eventueller Fördermöglichkeiten nicht die erforderlichen Eigenmittel zur Verwirklichung zur Verfügung stehen. Selbst wenn die Stadt Geilenkirchen entsprechend des Haushaltssicherungskonzeptes im Jahr 2023 erstmals wieder einen Haushaltsüberschuss erwirtschaften sollte, muss der Schuldenabbau dann Vorrang vor neuerlichen „Einkaufstouren“ haben.

Unter diesem Gesichtspunkt halten wir auch die erst kürzlich gegen unsere Stimmen vom Rat beschlossene Wiedereinführung des Ortsvorstehers in der Innenstadt für nicht vertretbar. Immerhin verursacht dieser Ortsvorsteher zusätzliche Aufwandsentschädigungen in Höhe von ca. 2.000,- € jährlich! Da der Ortsvorsteher erst nach der nächsten Kommunalwahl wieder eingesetzt werden soll hoffen wir darauf, dass bis dahin bei den Verantwortlichen noch ein Umdenken stattfindet.

Über die gesamte Laufzeit des Haushaltssicherungskonzeptes werden sich Fehlbeträge in Höhe von über 31 Mio. Euro akkumulieren. Zum Ausgleich hierfür wird die allgemeine Rücklage der Stadt Geilenkirchen, welche zum 31.12.2011 einen Wert in Höhe von rund 97,8 Mio. Euro hatte, um die entsprechende Summe verringert werden. Zumindest ein Teil3 dieses Fehlbetrages wird zudem voraussichtlich in neue Investitions- oder Liquiditätskredite münden und den Haushalt zusätzlich belasten. Entsprechend erhöhte Zinsaufwendungen sind in der Finanzplanung des Haushaltssicherungskonzepts bereits eingearbeitet: So steigen die jährlichen Zinsaufwendungen von 964.000 € im Jahr 2013 auf 1.758.750 € im Jahr 2023 an und verdoppeln sich damit nahezu.
Dieser Trend muss spätestens nach Ende der Laufzeit des Haushaltssicherungskonzeptes so schnell wie möglich umgekehrt werden, denn ansonsten schränken die steigenden Ausgaben für den Schuldendienst auf lange Zeit den Handlungsspielraum der Stadt spürbar ein.

Eine gewisse Ausnahme bei diesem „Vorrang der Haushaltskonsolidierung“ stellt jedoch das Hallenbad dar: Aufgrund des vernichtenden Brandes am 2. April wurde nicht nur den Geilenkirchener Bürgern die Möglichkeit genommen, in ihrer Stadt Schwimmsport zu betreiben, sondern auch die hiesigen Schulen können Schwimmunterricht, wie er eigentlich in den Lehrplänen4 für Nordrhein-Westfalen vorgesehen ist, seither mangels eines nutzbaren Schwimmbades nicht mehr anbieten. Hier besteht aus Sicht der Bürgerliste zwingender Handlungsbedarf!

Wir sprechen uns deutlich für den Wiederaufbau des Hallenbades aus!


Es muss den Schülern aus Geilenkirchen und ebenso den Bürgern in absehbarer Zeit wieder möglich sein, in Geilenkirchen zu schwimmen. Eine zusätzliche Belastung des städtischen Haushaltes kann dabei bei kluger Planung vermieden werden, da das zerstörte Hallenbad zum Wiederbeschaffungszeitwert versichert war.
Zudem sind wir der Meinung, dass auf den Wiederaufbau des Saunabereichs sowie des Hallenbadrestaurants in alter Form verzichtet werden sollte. Beide Bereiche waren zumindest für die Stadt Geilenkirchen als Besitzer der Immobilie nicht rentabel und sind verzichtbar, insbesondere da es in Geilenkirchen privatwirtschaftlich betriebene Alternativen gibt.

Eine Voraussetzung für die Genehmigung des Wideraufbaus des Hallenbades ist jedoch ein genehmigtes Haushaltssicherungskonzept. Erst nachdem diese Voraussetzung erfüllt ist, kann mit den Planungen begonnen werden. Jeder, der sich heute also gegen das vorliegende Haushaltssicherungskonzept ausspricht, nimmt zugleich in Kauf, den Wiederaufbau des Schwimmbades zu gefährden. Bei einem positiven Beschluss gibt es aber begründete Hoffnung darauf, dass Geilenkirchen in drei Jahren wieder im eigenen Hallenbad schwimmen können wird.

Zurück zum Haushaltssicherungskonzept: Im Vergleich zum Vorjahr sind weitere Maßnahmen in das Haushaltssicherungskonzept eingearbeitet worden:

Hierzu gehört zum Beispiel die Umrüstung von 1.000 Straßenleuchten auf LED-Technik, welche zurzeit noch mit den veralteten und wenig effizienten Quecksilberdampflampen5 betrieben werden. Obwohl diese Investition zunächst Kosten in Höhe von rund 600.000 € verursacht, amortisiert sich die Umrüstung noch innerhalb der zehnjährigen Laufzeit des Haushaltssicherungskonzeptes und führt währenddessen zu Einsparungen in Höhe von ca. 90.000 €.

Die Bürgerliste wird daher heute der entsprechenden Vorlage wie bereits zuvor im Umwelt- und Bauausschuss zustimmen.

Den Zeitpunkt halten wir dabei für klug gewählt: während in den vergangenen Jahren die Technik der LED-Straßenbeleuchtung noch relativ unerprobt und mit Schwierigkeiten behaftet war, hat sich in ihr durch die kontinuierliche Fortentwicklung und den Einsatz in anderen Kommunen mittlerweile eine vertrauenswürdige Alternative zu den etablierten Metalldampflampen entwickelt, die ohne größere Haushaltsrisiken eingesetzt werden kann. Eine sukzessive weitere Umrüstung der bestehenden Straßenbeleuchtung insbesondere der wenig effizienten Quecksilberdampflampen ist aus unserer Sicht wünschenswert, um zukünftig weitere Energiekosten einzusparen.

In dem Zusammenhang möchte ich nochmals auf die Nachtabschaltung eingehen: Im Zuge der Suche nach Einsparungsmöglichkeiten war im vergangenen Jahr bekanntermaßen erprobt worden, die Straßenbeleuchtung in weiten Teilen Geilenkirchens nachts zu bestimmten Zeiten komplett abzuschalten. Seinerzeit wurde von der Verwaltung erklärt, dass eine abweichende Schaltung - zum Beispiel in Form der bereits zuvor in manchen Straßen praktizierten Abschaltung jeder zweiten Straßenleuchte - technisch nicht möglich sei. Der gemeinsame Antrag von CDU, FDP und Bürgerliste in der Sitzung des Umwelt- und Bauausschusses am 11.09.2012 beendete die Testphase bereits nach vier der ursprünglich geplanten sechs Monate. Zugleich wurde die Verwaltung von den drei Fraktionen aufgefordert, die dadurch nicht mehr zu realisierenden Energieeinsparungen zukünftig unter anderem durch ein „Dimmen“ der Straßenbeleuchtung, zum Beispiel durch eine Teilabschaltung jeder zweiten Laterne oder vergleichbare Schritte zu erreichen - zur Not auch durch so schlichte Maßnahmen wie das Herausdrehen der Leuchtmittel. Und siehe da: Nach weiteren Verhandlungen der Verwaltung mit der NEW wurde das eigentlich Unmögliche plötzlich doch möglich! Heute brennt auf nahezu allen Straßen in Geilenkirchen ab 21.00 Uhr nur noch jede zweite Laterne. Zudem übertreffen die voraussichtlichen jährlichen Einsparungen mit 85.000 € sogar die Energieeinsparungen der erprobten Nachtabschaltung um 20 Prozent!!!

Wir sind stolz darauf, so eine Lösung gefunden zu haben, die den Bedürfnissen der Geilenkirchener Bürger auf eine durchgängige Straßenbeleuchtung entgegen kommt und zugleich deutliche Energieeinsparungen generiert.

Weiterhin neu ins Haushaltssicherungskonzept eingearbeitet wurden neben Maßnahmen zur Einnahmeerhöhung (z.B. durch Anhebung der Hundesteuersätze für Besitzer von mehr als einem Hund sowie von sogenannten „Kampfhunden“ oder der Neukalkulation der Friedhofsgebühren) auch weitere Maßnahmen zur Ausgabenreduzierung (z.B. Änderungen bei den Gebäudereinigungsintervallen, Änderungen im Bereich der Grünpflege, etc.).

Insgesamt stellt sich uns das Haushaltssicherungskonzept als ein ausgewogener Kompromiss zwischen Einnahmeerhöhung und Ausgabenreduzierung dar.

Ganz ohne Einnahmeerhöhungen kommt das Konzept gewiss nicht aus. Herauszuheben ist aber, dass die Höhe der Realsteuer-Hebesätze weiterhin auf dem von der Bezirksregierung für Haushaltssicherungskommunen zwingend vorgeschriebenen Niveau der fiktiven Hebesätze von aktuell 260 von Hundert bei der Grundsteuer A, 426 von Hundert bei der Grundsteuer B und 415 von Hundert bei der Gewerbesteuer begrenzt werden konnte.
Vergleicht man diese Hebesätze mit den anderen 98 Kommunen im Regierungsbezirk Köln, so stellt man fest, dass in Bezug auf die Grundsteuer B immerhin 67 Kommunen und in Bezug auf die Gewerbesteuer sogar 84 Kommunen einen höheren Hebesatz aufweisen.6

Insgesamt kann man feststellen, dass wir uns in der Stadt Geilenkirchen mit den Realsteuerhebesätzen im unteren Drittel eines sich insgesamt auf hohem Niveau bewegenden Feldes befinden. Eine wünschenswerte baldige Absenkung erscheint im Augenblick als wenig wahrscheinlich, jedoch sollte es Ziel von Politik und Verwaltung sein, zumindest einen weiteren Anstieg soweit möglich zu verhindern.


Meine Damen und Herren, kommen wir zu den geplanten Investitionen. Auch wenn wir uns in Geilenkirchen im Haushaltssicherungskonzept befinden – ganz ohne Investitionen geht es nicht. Im Wesentlichen werden die Investitionen der kommenden Jahre sich jedoch auf den Erhalt und die Sanierung von bestehender Substanz sowie die Erfüllung von gesetzlichen Aufgaben und die Fertigstellung von begonnenen Investitionsmaßnahmen beschränken.

Gesondert erwähnt werden sollte hier aufgrund des jeweiligen Investitionsvolumens insbesondere die Erfüllung von Brandschutzauflagen in Schulen, für die sowohl 2013 als auch in den Folgejahren jeweils 500.000,- € eingeplant sind. Die Erweiterung des Gewerbegebietes und die Sanierung diverser Kanäle schlagen mit mehreren hunderttausend Euro zu Buche. Für die Erweiterung und Erneuerung der Straßenbeleuchtung sind jährlich 175.000,- € vorgesehen, die bereits zuvor genannte Umrüstung von 1.000 Straßenleuchten auf LED ist in 2013 einmalig mit einem Betrag von 600.000,- € eingeplant. Zuletzt ist die Beteiligung an einer noch zu gründenden Stadtentwicklungs-GmbH zu nennen, welche in den kommenden Jahren mit insgesamt 350.000 € veranschlagt ist und welche die zukünftige Stadt- und Baulandentwicklung wirtschaftlich vorantreiben wird. Zudem soll die begonnene Innenstadtsanierung fortgesetzt und fertiggestellt werden.

Alle diese Investitionen sind entweder zwingend gesetzlich erforderlich, einträglich oder aus Gründen der Stadtentwicklung dringend angeraten; „Luftschlösser“ oder spektakuläre Neuinvestitionen sucht man zu Recht umsonst.


Insgesamt bescheinigen wir als Bürgerliste daher der Verwaltung, einen guten Haushaltsplan 2013 und ein ausgewogenes Haushaltssicherungskonzept aufgestellt zu haben. Inwieweit das Haushaltssicherungskonzept in Anbetracht der korrigierten Einwohnerzahlen ab dem kommenden Jahr noch haltbar sein wird muss sich jedoch erst zeigen. So oder so sind von Politik und Verwaltung in den kommenden Jahren weiterhin große Anstrengungen notwendig, um den Haushaltsausgleich zu erreichen und die Haushaltskonsolidierung weiter voran zu treiben. Wir sind dazu bereit!

In seiner Haushaltsrede am 15.Mai hat der Bürgermeister alle Fraktionen eingeladen, den bereits im vergangenen Jahr eingeschlagenen Weg der Haushaltskonsolidierung gemeinsam weiter zu gehen. Die Bürgerliste wird dieses Angebot heute annehmen und dem Haushalt 2013 sowie dem Haushaltssicherungskonzept zustimmen.

Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit!

(Sie können die Rede hier auch als PDF-Dokument herunterladen)


Fußnoten:

3 Ein Teil des Fehlbetrags setzt sich aus fiktiven Buchwerten zusammen. Hierzu gehören unter anderem Abschreibungen und kalkulatorische Zinsen, welche keinen direkten Liquiditätsabfluss auslösen. Für einen anderen Teil des Fehlbetrages ist jedoch auch ein tatsächlicher Mittelabfluss ursächlich. Hierbei handelt es sich zum Beispiel Investitionen oder auch einem Defizit bei den tatsächlichen Ausgaben im Verwaltungshaushalt.

4 Im Lehrplan Sport für die Grundschule finden sich Aussagen zum Inhaltsbereich "Bewegen im Wasser-Schwimmen". Dort heißt es: „Der Unterricht im Bereich ´Bewegen im Wasser – Schwimmen` muss aufgrund seiner Bedeutung und angesichts seiner organisatorischen Besonderheiten im Verlauf der Grundschulzeit im Umfang eines vollen Schuljahres mit mindestens einer Wochenstunde erteilt werden.“ Ähnliche Regelungen finden sich auch in den Kernlehrplänen für die Sekundarschulen, siehe dazu auch http://www.standardsicherung.schulministerium.nrw.de/cms/

5 In der Stadt Geilenkirchen sind im Wesentlichen drei Leuchtmittel im Einsatz: Quecksilberdampflampen (Energie-Effizienz: ca. 50 lm/W), Natriumdampflampen (zu erkennen an der orange-gelben Lichtfarbe, Energie-Effizienz: ca. 150 lm/W) und seit neuestem LED-Lampen (Effizienz vergleichbar mit Natriumdampflampe, aber dimmbar, längere Lebensdauer, kein Vorschaltgerät und weniger wartungsintensiv).

6 Quelle: Auswertung einer Aufstellung mit Stand Mai 2013 der Industrie- und Handelskammer zu Köln unter
http://www.ihk-koeln.de/upload/HebesatzRegKoeln13_20950.pdf?ActiveID=3159


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